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Bis­lang hieß der bekannte digi­tale Fan-Kar­tei­kasten der Polizei Datei Gewalt­täter Sport.“ Ange­sie­delt bei der Poli­zei­be­hörde in Nord­rhein-West­falen erfassen die Beamten Daten von über 13 000 Fuß­ball­fans in Deutsch­land, die Straf­taten bei einer Sport­ver­an­stal­tung aus­übten. Dass soll die Arbeit am Spieltag erleich­tern. Die Datei wird immer wieder kri­ti­siert, mal, weil ein bisher unauf­fäl­liger Fan sich plötz­lich in dieser Datei wie­der­findet, mal, weil auch schon Per­so­na­lien-Fest­stel­lung aus­reichten, um als Fan in der Datei zu landen.

Diese Kri­tiker haben in den ver­gan­genen Monaten neue Nah­rung erhalten. Es wurden wei­tere Daten­banken ent­hüllt, in denen die Polizei Fuß­ball­fans mit sehr per­sön­li­chen Infor­ma­tionen regis­triert. Die Grund­lage sind Beob­ach­tungen von sze­ne­kun­digen Beamten (SKB), die von der Polizei für jede Fan­szene abge­stellt sind. Heikel ist, dass die Daten­banken offenbar nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt waren. Sie wurden geheim gehalten.

Erst als ein Anwalt in Nie­der­sachsen für seine Man­dantin vor Gericht her­aus­fand, dass sie in dieser Datei erfasst wird, begannen auch einige Poli­tiker, sich dafür zu inter­es­sieren, fragten nach und deckten damit wei­tere Dateien auf. Wir haben den Spre­cher der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Fan­pro­jekte (BAG) Philip Krüger gefragt, was er davon hält:

Philip Krüger, wann haben Sie erfahren, dass es neben der Datei für Gewalt­täter Sport noch wei­tere Daten­banken über Fuß­ball­fans gibt?
Es wurde schon länger ver­mutet, dass ein­zelne Bun­des­länder eine solche Datei führen. Das aber die Exis­tenz der Datei zum Bei­spiel unseren Fan­pro­jekt-Mit­ar­bei­tern gegen­über, wie in Ham­burg geschehen, geleugnet wurde, obwohl es sie 2006 gibt, war uns neu. Das können wir nicht ein­fach so akzep­tieren.

Im Umfeld von Fuß­ball­spielen kommt es gele­gent­lich zu Straf­taten, welche die Polizei schon vorher ver­hin­dern möchte. Dafür sam­melt sie Infor­ma­tionen über beson­ders auf­fäl­lige Fans. Warum kri­ti­sieren Sie das? 
Die Polizei darf und soll per­so­nen­be­zo­gene Daten spei­chern, wenn es zur Auf­klä­rung von Straf­taten bei­trägt. Das hat sie bis­lang auch zum Bei­spiel in der Datei Gewalt­täter Sport gemacht. Wenn Zeugen oder Beschul­digte direkt ver­nommen werden ist das richtig, denn dort besteht ein direkter Zusam­men­hang. Bei den so genannten SKB-Dateien ist es leider sehr unklar: Wer hat Zugriff? Wo gibt es diese Datei? Seit wann werden die Daten geführt und geschieht das ein­heit­lich? Welche Daten werden erhoben und gespei­chert? 

Der Innen­mi­nister von Nord­rhein-West­falen schreibt, dass nur ganz wenige Beamte Zugriff auf diese Datei haben. 
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wir wissen es nicht. Das Grund­recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stimmt­heit wird dabei nicht ein­ge­halten. Wenn, wie in Ham­burg, die Datei geleugnet wird, kann mir die Behörde ja auch nicht sagen, dass sie darin Daten von mir sam­melt. Das ent­spricht nicht meiner Auf­fas­sung eines Rechts­staates.