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Cle­mens, am 27. Februar spielte der HSV im Pokal-Halb­fi­nale in Wolfs­burg und kas­sierte in der Ver­län­ge­rung eine bit­tere 1:2 Nie­der­lage. Was ist danach geschehen?

Als ich den Gäs­te­block in Wolfs­burg kurz nach Spie­lende ver­ließ, wurde ich von zwei Ord­nern ange­spro­chen. Ich sei beim Anbringen von Auf­kle­bern beob­achtet worden und hätte damit Sach­be­schä­di­gung begangen. Dann musste ich mit zur Poli­zei­wache.



Was pas­sierte dort?

Dort wurden meine Per­so­na­lien auf­ge­nommen und mir mit­ge­teilt, dass vom VfL Wolfs­burg gegen mich Anzeige wegen Sach­be­schä­di­gung erstattet würde. Und dann bekam ich auch schon ein For­mular, dass ich bis Ende Juni 2011 bun­des­weites Sta­di­on­verbot hätte.

Direkt an Ort und Stelle?

Ja. Die For­mu­lare lagen schon maschi­nell unter­schrieben bereit, da mussten nur noch der Name, Adresse, die Para­gra­phen und die Dauer ein­ge­fügt werden.

Bei dir dauert es bis Ende Juni 2011, also über drei Jahre. Wurde diese lange Dauer irgendwie gerecht­fer­tigt?


Nein, mit keinem Wort. Mir wurde das ein­fach nur mit­ge­teilt.

Dir wurde auch nichts anderes zur Last gelegt, als Sti­cker ange­bracht zu haben? Es ging aus­nahmslos um Auf­kleber?

Ja, mir wird vor­ge­worfen unten an der Scheibe im Gäs­te­block vier Auf­kleber ange­bracht zu haben. Die Anzeige lautet auf Sach­be­schä­di­gung.

Klebten dort denn irgend­welche Sti­cker?


Ach, Hun­derte! Die ganze Scheibe dort war voller Auf­kleber!

Warst du der ein­zige Betrof­fene?


Nein. Ich weiß von Dreien, denen das gleiche vor­ge­worfen wurde. Einer saß schon auf der Poli­zei­wache, als ich dort ankam, und ein Wei­terer wurde von den Wolfs­burger Ord­nern erwähnt, die mich dorthin gebracht haben.

Wie ging es dann weiter?

Ich habe darum gebeten, dass der HSV-Fan­be­auf­tragte ange­rufen wird, der dann auch schnell kam. Er hat ver­sucht, die Situa­tion zu schlichten, und argu­men­tiert, dass so etwas doch nicht ver­hält­nis­mäßig und total über­zogen sei. Er hat auch darauf hin­ge­wiesen, dass es neue Richt­li­nien bei Sta­di­on­ver­boten gäbe, mit denen dif­fe­ren­zierter auf die ein­zelnen Fälle ein­ge­gangen werden soll. Aber die Wolfs­burger ließen nicht mit sich reden und sagten nur, sie hätten eben ihre Vor­gaben.

Hat­test du denn vorher schon mal Ärger mit der Polizei?

Nein, nie. Ich gehe seit 1977 regel­mäßig zu Spielen vom HSV und fahre auch oft aus­wärts. Aber ich wurde nie fest­ge­nommen, meine Per­so­na­lien wurden auch noch nie auf­ge­nommen. Dass ich des­wegen in irgend­wel­chen Dateien stehe, ist aus­ge­schlossen.

Wie sind nun die wei­teren Schritte?

Ich habe mir über den HSV Sup­porters Club einen Anwalt genommen, der auf Sta­di­on­ver­bote spe­zia­li­siert ist. Aber zunächst heißt es einmal abwarten, was über­haupt pas­siert. Es kann ja auch sein, dass das Ver­fahren ein­ge­stellt wird. Ob dann das Sta­di­on­verbot auch auf­ge­hoben wird, muss man dann sehen. Auf jeden Fall werden wir alles tun, um dagegen vor­zu­gehen. Ein Pro­blem ist ja auch, dass es sich bei Auf­kle­bern anschei­nend um eine recht­liche Grau­zone han­delt, ob das nun Sach­be­schä­di­gung ist oder nicht. Die Auf­kleber im Gäs­te­block in Wolfs­burg klebten auf jeden Fall auf einer fla­chen Scheibe, von denen man sie mit Sei­fen­lauge leicht wieder ent­fernen könnte.

Gibt es denn Unter­stüt­zung von Ham­burger Seite?


Ja, auf jeden Fall. Es gab schon beim letzten Heim­spiel Soli­da­ri­täts- und Pro­test­ak­tionen von den Fans und nach allem, was ich gehört habe, sollen noch wei­tere folgen. Der HSV-Vor­stand Chris­tian Rei­chert will auch noch einmal ver­su­chen, die Wolfs­burger umzu­stimmen. Aber auch die Fan­be­auf­tragten des HSV setzen sich für mich ein und haben DFB und DFL Stel­lung­nahmen zukommen lassen, dass sie die Aus­schlüsse für unver­hält­nis­mäßig halten.


Hin­weis der Redak­tion, 13.03.2008:
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Nachdem HSV-Vor­stand Chris­tian Rei­chert den DFB über den Vor­fall infor­miert hatte, bot der VfL Wolfs­burg an, das Sta­di­on­verbot für Cle­mens gegen eine Zah­lung von 50 Euro für die Rei­ni­gung zurück zu ziehen. Von Wolfs­burger Seite hieß es, das Verbot habe for­mell gar nicht bestanden, zudem sei das Sicher­heits­per­sonal ange­wiesen worden, in Zukunft auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zu achten