Sie sind geschwungen und am Ende schnell abge­hackt. Manchmal mit einer künst­le­ri­schen Beto­nung, einer Note, auf dem ersten Buch­staben. Im leg­asthe­ni­schen und prag­ma­ti­schen Fall sind auch nur die Initialen zu erkennen. Vor Hotels cam­pieren hun­derte Fans, um ein paar von ihnen zu erha­schen. Dann heißt es, den lau­warmen Edding im rich­tigen Moment bereit­halten und dann – zack! – Auto­gramm.

Es hätte keiner Kunst bedurft, damit der SV Babels­berg heute weniger Ärger hätte. Nur ein ein­ziger Name auf einem Doku­ment. Und ob der über­haupt nötig ist, daran zer­bre­chen sie gerade die Klügsten ihre Köpfe.

Am 28. April war Energie Cottbus im Karl-Lieb­knecht-Sta­dion zu Gast gewesen. Dort, wo noch die beton­ge­gos­senen Steh­plätze das Bild regieren und auf den Wer­be­banden gerne mal eine Regen­bo­gen­fahne oder der Spruch Refu­gees Wel­come“ instal­liert werden. Ein biss­chen alter­nativ, meis­tens roman­tisch.

Bei­geschmack bei der Begrün­dung

Mit der Romantik war es aber an diesem Nach­mittag recht schnell Essig. Um es kurz zu machen, und den Häss­lich­keiten nicht noch weiter Raum zu geben, Cottbus-Fans begannen Nazi-Parolen zu rufen und den Arm zum Hit­ler­gruß zu stre­cken. Wider­liche Sym­bole dort, noch wider­li­chere Sprüche hier. Die Folge: ein auf­ge­brachter Babels­berger Block, Leucht­ra­keten aus beiden Blö­cken und Urteile des NOFV-Sport­ge­richts.

Doch die Urteile ließen Kopf­schüt­teln beim neu­tralen Beob­achter zurück. Wäh­rend Cottbus mit 16.000 Euro und einem Geis­ter­spiel in Ver­rech­nung mit wei­teren Ver­gehen in der Ver­gan­gen­heit bestraft wurde, sollte auch Babels­berg 7.000 Euro zahlen. Der Grund laut Urteil: Eine Person mit rotem Pun­ker­haar­schnitt (rief) aus dem Babels­berger Fan­block in Rich­tung des Cott­busser Fan­blo­ckes: ›Nazi­schweine raus‹.“ Fad wird der Bei­geschmack jedoch erst, weil im gesamten Urteil des Gerichts mit Vor­sitz von Ste­phan Ober­holz nicht mit einem Wort auf die wider­li­chen Parolen des Cott­buser Blocks ein­ge­gangen worden war.

Nun ist Deutsch­land ein Rechts­staat, nicht benannt nach seiner ver­spren­kelten poli­ti­schen Gesin­nung, son­dern wegen der Ver­läss­lich­keit, dass gül­tiges Recht auch durch­ge­setzt wird. Und ein jeder das Recht besitzt, ein Urteil anfechten zu können.

Sind die Hände gebunden?

Und genau das tat der SV Babels­berg. Allein: das über­ge­ord­nete Ver­bands­ge­richt wies den Antrag zurück. Aus for­malen Gründen.

Uns sind die Hände gebunden“, ver­si­chert der vor­sit­zende Richter Jürgen Lischewski, wir müssen uns an das gel­tende Recht halten.“ Und das besagt: Anträge, die formal nicht richtig sind, dürfen gar über­prüft werden. Seien die Urteile auch noch so ver­kehrt. Nur: war der Antrag über­haupt formal zu bean­standen?

Nein“, sagt Archi­bald Hor­litz, Prä­si­dent des SV Babels­berg 03. Sein Verein hatte den Beru­fungs­an­trag maschi­nell unter­schrieben Mit blau­weiß­bunten Grüßen, SV Babels­berg 03 e.V. Vor­stand“ und durch ein elek­tro­ni­sches, pass­wort­ge­schütztes Rechts­post­fach ver­schickt. Den Rich­tern war das nicht genug. Zu einem Antrag gehört ein Name. Jemand, der die Ver­ant­wor­tung trägt für das Geschrie­bene“, sagt Richter Lischewski. Also berich­tete das Gericht dem Verein, dass sie erheb­liche Ein­wände hätten, dass der Beru­fungs­an­trag formal richtig sei. Und fragten, ob Babels­berg ihren Antrag nicht frei­willig zurück­nehmen wolle. Babels­berg wollte nicht. Also wiesen die Richter ab.