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»Schlag ins Gesicht«

DFB und DFL attackieren Polizeigewerkschaft

Text: sid  

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben mit Empörung auf die Aussagen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der bundesweiten Stadionverbote reagiert. `Das ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen friedlicher Fußballfans. Diese Aussagen sind unverantwortlich und Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung. Die Bundesliga weiß die Arbeit der Polizei zu schätzen und steht jederzeit für einen offen Dialog zur Verfügung - aber nicht auf dieser Basis´, sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.



Zuvor hatte der DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt mit seiner Aussage zur Sicherheit in den deutschen Fußball-Stadien für großen Wirbel gesorgt. `Die Ausschreitungen innerhalb und außerhalb der Stadien bekommt man allein durch Verbote nicht in den Griff´, erklärte Wendt und meinte drastisch: `In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.´ Der DFB sprach von `geistiger Brandstiftung´ und zeigte damit ebenfalls kein Verständnis für die populistischen Statements von Wendt, der den Fußball in Fragen der Sicherheit und Kosten für Polizeieinsätze in der Vergangenheit bereits mehrfach an den Pranger gestellt hatte. `Wer so argumentiert, verweigert sich einer ernsthaften, sachgerechten und verantwortungsbewussten Auseinandersetzung mit dem Thema und betreibt geistige Brandstiftung. Es fehlt nur noch, dass Herr Wendt Eltern davor warnt, ihre Kinder in die Schule zu schicken, weil es dort auch besonders gefährlich sein könne. Diese Gewerkschaft und deren Vorsitzender können für uns keine ernsthaften Gesprächspartner mehr sein´, erklärte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn. Der BGH hatte am Freitag die Klage eines Fans von Bayern München abgewiesen. Er wollte erreichen, dass sein bereits abgelaufenes bundesweites Stadionverbot nach Ausschreitungen am 25. März 2006 in Duisburg als rechtswidrig erklärt wird. Das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen den Anhänger war eingestellt worden. Der BGH folgte jedoch den DFB-Richtlinien, nach denen bereits der bloße Verdacht auf Gewaltbereitschaft ausreicht, um Fans aus den Stadien zu verbannen. 



Kommentare

  • User
  • 30.10.2009 20:23:14 doppel22

    Wendt meinte drastisch: `In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.

    und so eine Aussage kommt von der Polizei.

    Ich begebe mich gerne in Lebensgefahr und nehme meine kleinen Kinder mit. Mache ich mich jetzt Strafbar und mus mit dem Jugendamt rechnen?kursiv formatierter Textunterstrichener Text

    Fußballfans sind keine Verbrecher.

    Da ist in relation jeder Supermarktbesuch gefährlicher

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Also, ich finde Basel...

hat gegen Bayern keine Chance
ist für eine Überraschung gut
holt dieses Jahr die Champions League
ist ganz schön weit weg
hat in der Champions League nichts zu suchen
ist nur ein Käsefondue-Verein
hat auch schöne Ecken




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