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Nach Randalen vom 10. Februar

Ein Jahr Bewährung für Leipziger Krawalltäter

Text: SID  

Das erste Urteil nach den Fußball-Krawallen von Leipzig war alles andere als die von vielen friedlichen Anhängern erwartete `harte Hand´ der Justiz. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte am Mittwoch den geständigen Angeklagten Andre N. wegen der Vorfälle nach einer Pokalpartie des 1. FC Lok Leipzig am 10. Februar mit 39 verletzten Polizisten zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Richterin Irmgard Seitz folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Dem 22 Jahre alten Zeitsoldaten der Bundeswehr, der außerdem 2400 Euro Geldstrafe als Bewährungsauflage zahlen muss, wurde schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt. Insgesamt wird es 13 Anklagen Staatsanwaltschaft geben, die außerdem am 26. Juni, 23. und 27. Juli sowie 3. August verhandelt werden. `Er war kein Mitläufer, der sich hat mitreißen lassen. Er war aktiv´, sagte Seitz in ihrer Urteilsbegründung. Der Strafrahmen lag zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Durch die Bundeswehr, dort ist Steinewerfer Andre N. noch bis Februar beschäftigt, erwarten ihn weitere Sanktionen.

Die emotionale Rede der Richterin Seitz hätte wohl auch als Begründung für eine Haftstrafe ohne Bewährung genügt: Das Geständnis sei vorsichtig gewesen und mit der Tat habe er sich nicht richtig auseinandergesetzt. Auch äußerte sie Zweifel an der Version, dass der Angeklagte keine anderen Beteiligten kenne. Man müsse überlegen, so die Richterin, ob nicht er sogar andere angestachelt habe. Nicht nachvollziehbar sei für sie, dass sich ein Bundeswehrangehöriger so gegen die Polizei betätigen kann. Auch für das gestörte Rechtsempfinden der Bürger bei den Bestrafungen zeigte sie Verständnis. Verwunderlich, denn dieses wird bei einer Entscheidung für oder gegen Bewährung mit einbezogen.

Verteidiger Frank Vieth erwartet in den folgenden Prozessen durchaus höhere Strafen als für seinen nicht zur Hooligan-Szene gehörenden Mandanten: `Das ist schließlich die erste Messlatte - zwei Steine, keiner verletzt.´ Die von Andre N. nachweislich geworfenen Steine waren gegen die Beinschützer der Beamten geprallt. Andre N. hatte sich nach Aussagen der als Zeugen geladenen Polizisten als Steinewerfer hervorgetan, gehörte bis zum Schluss zu einer immer kleiner werdenden Gruppe. Bei der Festnahme nach einer Verfolgungsjagd, bei der die Beamten von einer Privatperson in deren Auto gefahren wurden, habe er sich dann aber als ruhig und fast hilflos präsentiert. Der Lok-Fan selbst konnte sich die Tat nicht erklären, räumte Alkoholgenuss (Blutwert 0,5 Promille) ein. Günstige Sozialprognose und keine Vorstrafen sprachen am Ende für ihn.

Nach einem Landespokalspiel des in die Bezirksliga abgestürzten Ex-Europacupfinalisten Lok Leipzig hatten am 10. Februar 800 Randalierer eine Straßenschlacht gegen etwa 300 Polizisten begonnen. Staatsanwalt Christop Kruczynski sprach von einer `Gewaltorgie´. Laut Richterin Seitz könne sich ein normaler Mensch in dieses Stadion nicht mehr begeben. Sportrechtlich konnten die Krawalle vom sächsischen Verband nur mit einem Pokalspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit und 2000 Euro Geldstrafe geahndet werden.




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Kommentare

  • User
  • 14.06.2007 00:21:29 Gandalf

    Darf man eigentlich nicht kommentieren, tue es aber trotzdem: RAUS mit dem Kerl aus der BW und Streichung sämtlicher Pensionsansprüche.
    Ick hab wenich Lust, solchen Vögeln die Rente zu zahlen, und dafür bis zum 67. LJ zu ackern.
    0,5 Promille, hallo: das sind zwei Weizen! Da haetten wir halb Thüringen verwüstet!
    "Annen Beinschützer" is strafmildernd? Auch nich schlecht!
    Waren da eigentlich Tornados im Tiefflug während der Urteilsverkündung anwesend? So wie in Rostock überm Campinglager?
    Na ja, soll der Kerl sich bewähren, ein jeder hat eine vierte Chance verdient.
    Auf jeden Fall gehört der Sack aussem Staatsdienst entfernt, ab anne Basis, da, wo Hartz X regiert und wo er vielleicht mal WIRKLICH Hass auf den Staat und seine Repräsentanten entwickeln kann oder darf oder muss.
    Und trotzdem seine Früchte geniessen darf.
    In diesem Sinne:
    Gesegnete Nacht.
    Euer Jandalf

  • User
  • 14.06.2007 14:36:15 stuermersu

    Dem ist nichts hinzuzufügen, du sprichst mir aus der Seele Gandalf

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