Bosman-Urteil: Zehn Jahre danach
Text: Alexandra Stober Bild: Imago

Das Urteil auf Grund der Klage des belgischen Profis Jean-Marc Bosman besagte zwei wesentliche Dinge: 1. Transfer-Zahlungen nach Ablauf eines Vertrages sind verboten. 2. Ausländer in der EU gibt es nicht mehr, alle Spieler sind gleich zu behandeln.
Und so war das Urteil zustande gekommen: Der Belgier Jean-Marc Bosman spielte beim FC Lüttich. Er wollte 1990 nach Ablauf seines Vertrages zum französischen Zweitligisten Dünkirchen wechseln. Sein Klub FC Lüttich verlangte eine Ablösesumme von 800.000 Euro, die Dünkirchen aber nicht bezahlten wollte. Daraufhin verweigerte Lüttich Bosman die Freigabe. Und dieser klagte gegen das faktische Berufsverbot – bis zum Europäischen Gerichtshof, der Bosman am 15.12.1995 schließlich Recht gab.
Die Folgen des Urteils in der Praxis: Besonders kleine Vereine, die sich früher über den Verkauf von ambitionierten Spielern, die sie ausgebildet hatten, sanieren konnten, wurden um diese Finanzierungsmöglichkeit gebracht. Denn läuft der Vertrag eines jungen Spielers aus und lockt das Angebot eines großen Vereins, kann er seit dem Bosman-Urteil ablösefrei dorthin wechseln. So wurden auch viele Spieler immer gieriger: Sie versuchten, zusätzlich zu ihren Gehältern auch noch die früheren Transfersummen kassieren.
Die Entscheidung, dass innerhalb der EU alle Spieler gleich zu behandeln seien, weitete die Bundesliga relativ rasch auf alle Europäer aus. Extremes Ergebnis dieser Regel: Energie Cottbus lief bei einem Spiel der Bundesliga am 6. April 2001 gegen den VfL Wolfsburg mit einer Mannschaft auf, aus der kein einziger Spieler in der deutschen Nationalmannschaft hätte spielen dürfen.






