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16.03.2010

Der Kampf gegen Manipulationen

Niemand hört den Maulwurf

Text: Johannes Aumüller  Bild: Imago

Zwei EM-Quali-Spiele, ein Verdacht, keine Reaktion: Eine dubiose Affäre in Weißrussland dokumentiert einen fahrlässigen Umgang der allmächtigen Fußballverbände UEFA und FIFA im Kampf gegen Manipulationen.

Der Kampf gegen Manipulationen - Niemand hört den Maulwurf


Es war schon spät abends, und Wladimir Bereschkow saß noch im Büro, als ihn der Pförtner anrief. Gerade sei ein fremder Mann vorbeigekommen und habe ein Paket abgegeben, das sich Bereschkow, Chefredakteur der weißrussischen Sportzeitung Pressbol, unverzüglich anschauen sollte. Und als der Journalist an diesem Herbstabend des Jahres 2004 das Paket öffnete, staunte er ob des Inhalts nicht schlecht: Darin befanden sich Audiomitschnitte, auf denen zu hören war, wie jemand Spieler der weißrussischen Nationalelf bestechen und ihnen konkrete Ergebnisse für die EM-2004-Qualifikationsspiele gegen Tschechien (1:3) und gegen Moldawien (1:2) diktieren wollte.



Mit dieser Episode in einem Minsker Journalistenbüro und dem daraufhin veröffentlichten Artikel »Operation Maulwurf« begann in Weißrusslands Fußball eine ziemlich dubiose Affäre, in deren Verlauf viele Unklarheiten blieben, in der es erstmals auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion zu einem staatlichen Gerichtsurteil zum Thema Spielmanipulationen kam - und in der die Fußballverbände Uefa und Fifa keine ruhmreiche Rolle spielten. Keine Rolle zumindest, die mit dem wortreich versprochenen Kampf gegen Betrügereien im Fußballgeschäft einhergeht. Wie in vielen anderen osteuropäischen Ländern gilt auch in Weißrussland der Fußball als bestechungsanfällig. Und wie in vielen anderen osteuropäischen Ländern gilt die Motivation, daran etwas zu ändern, als überschaubar.

Die Motivation etwas zu ändern ist überschaubar

Insofern hätte es nicht verwundert, wenn die Pressbol-Enthüllungen im Sande verlaufen oder auf der Tagesordnung irgendeiner nur formal existenten Ethik-Kommission gelandet wären. Doch im Fall der »Operation Maulwurf« zeigten sowohl der Fußballverband als auch die staatlichen Organe mehr Interesse. Die Ermittlungen liefen zäh, aber immerhin: sie liefen. Mitte 2007 erreichten sie ihren Höhepunkt, als die Polizei den Mann vernahm, der mittlerweile als angebotsofferierende Stimme der Mitschnitte ausgemacht war: Walerij Schantalosow, zu dieser Zeit Torwarttrainer beim russischen Zweitliga-Klub FK Sibir Nowosibirsk und zuvor unter anderem Torwart der weißrussischen Nationalelf. Im September 2003 soll er im Trainingslager des Nationalteams mit Hilfe eines befreundeten russischen Sportjournalisten verschiedenen Spielern, darunter dem damaligen Torwart Gennadij Tumilowitsch, Geld geboten haben, um gegen Tschechien und Moldawien mit einer bestimmten Tordifferenz zu verlieren.

Walerij Schantalosow, 43, kann sich zwar vorstellen, dass es rund um die beiden Spiele zu Manipulationen kam. Aber dass er daran beteiligt war, das bestreitet er bis heute vehement. Die Mitschnitte, die auf so mysteriöse Art bei Pressbol landeten, die Artikel, die Ermittlungen, all das empfindet er als Intrige. Seine Erklärung: Der Journalist Bereschkow habe ihn erpressen wollen, Tumilowitsch mit ihm noch aus Aktiven-Tagen eine Rechnung offen und seine Reise zur Nationalelf einzig den Zweck gehabt, wegen einer Verletzung einen vertrauten Doktor zu konsultieren. Gerichtsentscheid in Nowosibirsk Und in der Tat bleiben manche Punkte der Affäre suspekt. Zum Beispiel diese: Wer gab Pressbol warum die Audio-Mitschnitte? Weshalb kooperierte die Zeitung so schnell mit den staatlichen Behörden? Wieso fand man nach einem Treffen zwischen Bereschkow und Schantalosow in der Jackentasche des Journalisten 10.000 Dollar?

Woher? Warum? Und vor allem: Weshalb?

Andererseits sprachen jedoch viele Indizien und Zeugenaussagen für Schantalosows Schuld, und Ende 2008 kam es am Gericht im russischen Nowosibirsk - das zuständig war, weil der Weißrusse dort zwischenzeitlich seinen Wohnsitz und seinen Arbeitsplatz hatte - zu einer Entscheidung. Schantalosow wurde nicht bestraft, aber er erklärte, dass er gegen eine Verfahrenseinstellung wegen Verjährung keinen Einspruch einlege. Was auf den ersten Blick gut für ihn aussah, hatte zugleich negative Konsequenzen: Kenner des russischen Rechts betonen, dass Schantalosow damit ausdrücklich nicht inhaltlich freigesprochen worden sei und dass er zudem sein »Recht auf Rehabilitierung« verwirkt habe. 



Süddeutsche@11Freunde


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