Fananwalt Michael Noetzel über Gesichtsscanner im Stadion - »Unverhältnismäßig und völlig überzogen«
Fananwalt Michael Noetzel über Gesichtsscanner im Stadion
»Unverhältnismäßig, völlig überzogen«
Interview: Erik Peter Foto: Imago
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern plant an den Rostocker Stadiontoren Gesichtsscanner zu installieren. Fananwalt Michael Noetzel hält das Vorhaben für sinnlos und rechtswidrig und erklärt, warum neue Repressionsmittel zuerst an Fußballfans getestet werden.
Michael Noetzel ist Rechtsanwalt aus Rostock und Mitglied der im Mai 2011 gegründeten »Arbeitsgemeinschaft Fananwälte«, ein Zusammenschluss fußballbegeisterter Juristen, die regelmäßig Fußballfans vertreten.Michael Noetzel, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier möchte an den Eingängen des Rostocker Osteseestadions Gesichtsscanner installieren. Kann das eine effektive Maßnahme sein, um unliebsame Fans am Stadionbesuch zu hindern?Michael Noetzel: Das funktioniert auf keinen Fall. Es gibt in Rostock momentan schätzungsweise 200 Personen mit einem Stadionverbot. Bisher kontrollieren szenekundige Beamte, ob jene Fans dennoch versuchen, ins Stadion zu gelangen. Die ...
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01.02.2012 18:18:03 von Physeter
Interssantes Interview. Ich wohne nicht mehr in Rostock und bin daher nicht immer auf dem Laufenden. Also schön, hier mal was über Hansa zu lesen.
Aber das Stadion heißt noch "DKB-Arena". Ist nicht besser als "Ostseestadion", aber immerhin gibts dafür Geld. (https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/DKB-Arena)
Zudem scheint Herr Noetzel etwas romantisch veranlagt? Hansa hat bei Heimspiele häufig Probleme mit Leuten, die Feuerwerk zünden. (http://www.ndr.de/sport/fussball/zweitebundesliga/hansa2771.html)
Und der Verein hat bislang noch keine effektive Möglichkeit gefunden, dies zu unterbinden.
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01.02.2012 19:59:23 von PferdstattAuto
Erstens werden sowas auch keine Gesichtsscanner verhindern.
Zweitens, sind Sie nicht auf dem Laufenden, aber was im Stadion passiert, wissen Sie ganz genau wann was fliegt. Okay. Schön, wenn die Medien einem die eigene Meinung bilden.
Und drittens: doch, es heißt nur Ostseestadion!
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02.02.2012 02:12:42 von hanspeterdaniel
AFDFCH!
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02.02.2012 07:03:59 von MarcRamone
Zur Ergänzung:
spiegel.de : Überwachung von Fußballfans - Innenminister plant Gesichtsscanner in Stadien
Dieser Schrei nach Überwachung macht Sorge. Die Kette ist klar: Erst im Stadion, dann woanders.
Im Grunde wird das auch erstmals bei der WM in Brasilien praktiziert, soweit ich das richitg erinnere. Die Polizei bekommt spezielle Brillen mit "Teleprompter" auf denen Bilder und Infos angezeigt werden und so vom Polizisten verglichen werden können. Das soll der Polizei helfen, um all die fremden gewalttäter aus anderen Ländern zu identifizieren und beobachten, da sie diese kaum kennen dürften.
Gesichtsscanner im Stadion, Stadionbesuch adé!
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02.02.2012 10:36:53 von Newworldorder
Der ganze Wahnsinn nimmt Formen an, die so unmenschlich sind, dass sie nur von Menschen gemacht werden können. Gesichtsscanner im Stadion. Alleine eine Diskussion darüber verbietet sich. Du warst irgendwo auf der Demo und bist genau so in der Datei wie jeder andere, der irgendwo irgendetwas gemacht hat. Diese Geräte sind technisch so zusammengeschaltet, dass man sofort jegliche Details über den gescannten erfahren kann. Es passt alles in den teuflischen Plan, der absoluten Kontrolle des Volkes.
Vor allem die fadenscheinigen Begründungen. Wir werden hier in Deutschland auch bald leere Stadien haben und der Kurs der Sky Aktie wird ungeahnte Höchsstände erreichen. So kann der Fußball keinen Spaß mehr machen. Jeder, auch der Familienvater, seine Kinder, die zum ersten Mal das Stadion besuchen werden ALS POTENTIELLE SCHWERVERBRECHER eingelassen. Es gibt personalisierte Tickets. In Kombination mit dem gescannten Gesicht erweitert sich die Datei um ein vielfaches. Die Polizei wüßte dann, wer mit wem kommt, bzw wer von wem eine Karte bekommen hat....
Zur Gewalteindämmung, das ich nicht lache. Hier macht sich der Orwellsche Neusprech breit, genau so wie die exekutive Gewaltausübung der Polizei. Es geht um die Macht und das endgültige beherrschen des Volkes in der Endzeit des Kapitalismus. Die erste Gesichtsscanning software gab es seinerzeit offiziell am Mainzer Bahnhof. Dort konnte man direkt sehen, wer genau sich dort befindet. Und jetzt nach dem Drama in Ägypten, was mit großer Sicherheit eine politische Auseinandersetzung war, bedienen sich linientreue polizeideutsche Gewerkschaftsführer auf dem Rücken der Opfer und suchen hier in Deutschland nach Maßnahmen zur Gewalteindämmung. Wo ist die Gewalt? Ich spüre nur die Gewalt des Staates mit seinen komplizierten Regelwerken und der immer zwingender werdenden Unterdrückung. Hier am Beispiel von Hansa Rostock. Repressionen und Strafen gegen den Verein und schon befindet man sich als Funktionär in einer Friss oder Stirb Situation und muss kleinlaut nachgeben. Heute Rostock. Morgen die komplette erste LIGA. Und wir lassen es zu, weil wir Rostock nicht leiden können. Weil wir politisch und fussballerisch so beschränkt sind und Rostock in der rechten Ecke steht. Lassen wir sie verrecken, dort in der rechten Ecke. Hier geht es um mehr. Können wir als Fans den Fußball noch retten? Es geht nicht nur um bengalische Feuer in den Stadien. Es geht um die Freiheit noch selbst ins Stadion gehen zu können. Es geht um die Freiheit sich dort draußen noch bewegen zu können, ohne direkt als TERRORIST gebrandmarkt zu sein und wie im dritten Reich deportiert zu werden. Oder wie heute mit den Antiterrorgesetzen in den USA.
Ich gehe lieber wieder im Park bolzen.
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02.02.2012 12:24:18 von Yvy
"Die Stadionverbotler gehen sowieso nicht ins Stadion"
naja, man fragt sich, ob er nicht vielleicht unvollständig in der Realität verankert ist.
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02.02.2012 13:08:00 von Hanseator
Bei Heimspielen - und die hat der Landesinnenminister übrigens im Visier - gehen die Stadionverbotler tatsächlich nicht ins Stadion. Wer es doch versucht, riskiert auf heimischem Boden eine ganze menge und ist, wenn er es doch schafft, im Stafion potenziell eher ungefährlich.
Übrigens (@Physeter) es ist und bleibt das OSTSEESTADION - Geld hin oder her, womit ich das Engagement der DKB damit nicht schmälern will.
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02.02.2012 13:59:54 von 24THINK
wie ist es zu bewerten, dass rostock der erste verein ist, der mit dieser art überwachung ausgestattet werden soll?
was sagt das über die unterstützer dieses vereins?
wie unterscheidet sich die debatte von der bezüglich personalisierter tickets?
ist der generalverdacht oder der terrorismus das kleinere übel?
wie ist die oft zitierte selbstregulierung in diesem stadion zu bewerten?
haben initiativen des vereins und seiner fans gegen kriminalität und rassismus wirkung gezeigt?
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02.02.2012 14:30:47 von oberhofer
Wie ist es zu bewerten, dass der Denker sich aus dem Thema das irrelevante Detail Rostock herauspickt?
Was sagt das über den Denker?
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02.02.2012 14:31:57 von saloth sar
wahrscheinlich dass er eine sehr ausgepraegte selektive wahrnehmung hat
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02.02.2012 14:33:54 von Hanseator
@24THINK:
Den Bogen von den Hirngespinsten eines größenwahnsinigen Landespolitikers so elegant über Terrorismus und Kriminalität zu Rassismus zu spannen, muss man erst mal schaffen. Du hast in deiner Aufzählung noch die Homophobie vergessen.
Wenn du wirklich Antworten auf deine (Suggestiv-)Fragen suchst, lies einfach noch einmal das ganze Interview mit dem Fananwalt aufmerksam durch.
Schöne Grüße ins weltoffene Hamburg.
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02.02.2012 14:35:01 von saloth sar
nehmt platz, gleich geht's los.
bier&chips anyone?
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02.02.2012 14:35:04 von 24THINK
ist es nicht relevant, dass rostock den präzedenzfall stellt?
der user oberhofer sagt nein.
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02.02.2012 14:50:35 von giselher
ist es nicht relevant, dass rostock den präzedenzfall stellt?
Nicht Rostock ist der Präzedenzfall, sondern der Meck-Pomm- Innenminister Lorenz Caffier. Wäre z.B. der Innenmnister von NRW auf sonne Idee gekommen, wären Gladbach, Schalke oder Dortmund der "Präzdenzfall".
Für ne Ost-West-Debatte gibt das Thema nix her. Wieder mal.
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02.02.2012 15:02:03 von Yvy
Ey THINK, darauf konnte man warten, oder ? Hätte zwar eher auf Dresden gewettet aber bitteschön
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02.02.2012 15:03:37 von 24THINK
purer zufall also, dass es sich um rostock handelt und nicht um anadolu-türkspor krefeld?
beruhigend.
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02.02.2012 15:08:13 von rumpler
Mist, bin etwas spät, was ist bisher geschehen?
Gibt's noch Bier?
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02.02.2012 15:14:09 von alterzabo
"Otternasen, gebratene Otternasen!!"
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02.02.2012 17:39:49 von Haensgen vom Deich
Was ist eigentlich so ein Fananwalt? Hab ich auch einen? Oder ist das einer für alle? Und wer ist eigentlich Fan? Also bis das alles nicht geklärt ist, sag ich hierzu erstmal gar nichts und will meinen Anwalt sprechen.
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02.02.2012 17:50:03 von oberhofer
Du bist kein Fan. Dazu muss man nämlich anno dazumal bei minus 20 Grad beim Auswärtsspiel in Buxtehude, oder wahlweise Grmpfwicz in der Nord-Ukraine dabei gewesen sein. Weisste doch selbst, oder?
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02.02.2012 21:58:23 von Landratte
@newworldorder
Noch vor einem Jahr hätte ich deinen (duzt man hier im Forum? Bin noch neu hier) als Wichtigtuerei abgetan. Wenn ich mir aber anschaue, das die ägyptischen Ultras die treibende Kraft des Umsturzes waren, Fans mittlerweile ihre eigenen Vereine boykottieren oder selbst welche Gründen (Manchester), auf der Durchreise den Polizeispalier nichtmals zum pinkeln oder essen/trinken verlassen dürfen, Tickets verchipt sind, ganze Stadtteile weggebaggert werden (Südafrica und Brasilien) und sich FIFA und Konzerne eine goldene Nase verdienen und wir dafür kräftig finanziell bluten müssen, sehe ich die politische Komponente mittlerweile mehr als gegeben.
Ich stimme deinem Kommentar also zu, lediglich den Vergleich mit dem 3. Reich halte ich für unzulässig bzw. relativierend.
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03.02.2012 08:40:52 von Ballanitis
Ah, die schrecklichen Vereinfacher, hüben wie drüben. Fangen wir beim Artikel an: Aus einem Hirnsturz des Innenministers von MP wird ein „Versuch der Polizei, neue Methoden, die technisch möglich sind, zu erproben“. Zwar ist der Innenminister der oberste Dienstherr der jeweiligen Landespolizei, aber SEIN Hirnfurz bleibt SEIN Hirnmurks. Ich bitte dies zu unterscheiden. Dass ausgerechnet die Polizei, zumindest in Nordrhein-Westfalen ausgestattet mit Funkgeräten aus den 1960er Jahren und nicht in der Lage, flächendeckend Digitalfunk aufzustellen, jetzt technischer Vorreiter sein soll, können auch nur Leute glauben, die CSI Miami für eine authentische Dokumentation über Ermittlungsarbeit halten. Dazu passt natürlich das Geunke von Newworldorder, offensichtlich durch keinerlei Kenntnis angekränkelt: „Diese Geräte sind technisch so zusammengeschaltet…“ Hahaha, man kann – dies ist kein Aufruf – in MP ein grandioser Dieb, Betrüger, Körperverletzer und Betäubungsmittelkonsument sein, ohne dass dies in Sachsen-Anhalt auch nur elektronisch abgefragt werden kann. „Wehret den Anfängen“ in allen Ehren, aber wer hier – wie so oft und so reflexhaft – den Überwachungsstaat à la drittem Reich, DDR, Brave New World usw. prognostiziert, will nicht nur nicht sehen, dass es dafür überhaupt keine ideologische Motivation wie in den zum – ethisch äußerst bedenklichen – Vergleich historischen Diktaturen oder Dystopien gibt, sondern will auch noch nicht sehen, dass der schon mehrfach erwähnte Hirnsulz eines Ministers („Hier bin ich, gebt mir auch publicity!“) keinem Gesetzgebungsverfahren, geschweige denn einem Klageverfahren standhalten würde. Aus diesem „würde“ folgt, dass es keinen Gesetzentwurf für dieses Hirngespinst geben wird, die Hand soll mir verdorren, wenn doch. Neben den praktischen Problemen (ich erinnere an die Panik vor dem vermeinlichen flächendeckenden großen Lauschangriff) wie denen der Auswertungskapazitäten, der Erhebungskapazitäten, der Speicherungshürden etc. etc., gibt es überhaupt keinen demokratischen Konsens über das Interesse an einer solchen Datenerhebung. Wie gesagt, der Innenminister von MP sprach. Mehr nicht.
Zu guter Letzt noch eines, was ich zu bedenken geben möchte: Hier ist immer wieder von den Grundrechten der Stadiongänger die Rede. Im vorliegenden Fall ist wenigstens der Adressat einmal richtig, nämlich die Exekutive. Ansonsten werden in den Diskussionen um Pyrotechnik, Bannermärsche, Ticketpreise und Spielplanterminierung immer Grundrechte ins Feld geführt, die gegen den Adressaten, die privaten Wirtschaftsunternehmen DFL und Verein, gar nicht in Anschlag zu bringen sind. Es gibt zwar die sogenannte Drittwirkung von Grundrechten ins nicht-öffentliche Recht, aber die sogenannte Fankultur ist zumindest innerhalb des Stadions dem Hausrecht unterworfen, und wenn der Hausherr bestimmte Verhaltensweisen nicht duldet, dann ist das sein Bier, ob er eine gewisse Konsumentenklientel von seinem Produkt ausschließt oder ob er mit sich verhandeln lässt. Es mag nicht jedem schmecken, aber es herrscht der Primat des Wirtschaftlichen. Die Vereine hofieren beispielsweise den Ultras nur solange, wie für sie ein schwer zu quantifizierender Mehrwert herausspringt („Emotional-Kapital“). Übersteigen die Kosten zum Unterhalt dieses Kapitals seinen Ertrag, werden die Vereine leidenschaftslos, ja eiskalt die Unterstützung aufkündigen (s. England). Politische Einflussnahme und – das sei hier durchaus zugestanden – aus Selbstaffirmation vorhandene ordnungsexekutive Kontrollphantasien haben darauf keinen Einfluss.
Das macht es natürlich sehr schwer für gewisse Fans. Im Stadion fordert man Grundrechte ein, die man gegenüber Privaten nicht in dem Maße hat wie gegenüber den staatlichen Gewalten, außerhalb der Stadien erhebt man die Forderung nach vermeintlichen Grundrechten, und die Legitimität dieser Forderung wird den tatsächlich existenten Grundrechten aller anderen Bürger des Landes zuschanden. Dass dennoch Wildpinkeln, Massenbeleidigungen („ACAB“), Sachbeschädigungen (Spuckis) und massive Verkehrsbehinderungen durch Reviermarkierungen (Bannermärsche) geduldet und GESCHÜTZT werden, ist eine völlig verkannte Privilegierung der sogenannten Fankultur, die m.E. hier noch nie gewürdigt wurde.
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03.02.2012 10:21:14 von AbteilungAttacke
@ Ballanitis
So sehr der Beitrag gute Ansätze enthält, gleichwohl 1-2 Bemerkungen:
Aus diesem „würde“ folgt, dass es keinen Gesetzentwurf für dieses Hirngespinst geben wird, die Hand soll mir verdorren, wenn doch
Wieviel Frist gibts du, dich auf deine Aussage festnageln zu können ? Man hat ja schon Pferde vor Apotheken und so...
Pyrotechnik, Bannermärsche, Ticketpreise und Spielplanterminierung...
aber die sogenannte Fankultur ist zumindest innerhalb des Stadions dem Hausrecht unterworfen, und wenn der Hausherr bestimmte Verhaltensweisen nicht duldet, dann ist das sein Bier, ob er eine gewisse Konsumentenklientel von seinem Produkt ausschließt oder ob er mit sich verhandeln lässt
In der Aufzählung fehlt das wohl wichtigste Thema: Das Problem des Stadionverbotes. Und dort wird es genau auf das Problem der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten (der Fans einerseits und des Hausherren andererseits) ankommen. Man kann nur hoffen, dass die anhängige VB in der Sache Erfolg haben und anschließend die derzeit mit vage noch wohlwollend beschriebene Verbotspraxis anständig geregelt wird.
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03.02.2012 12:12:05 von Ballanitis
Indeed, das steht zu hoffen.
Für die Handverdorrungsfrist gilt: die gegenwärtige Legislatur. Immerhin noch eine Spitzfindigkeit: Sollte der Gesichtsscanner im MP-Ordnungs- und Sicherheitsgesetz verankert werden (bye, bye, Hand), würde es sich immer noch um eine präventive Maßnahme handeln, nicht um eine repressive, wie in der Einleitung behauptet. Und die Märtyrerisierung der braven Familienväter, die "vergessen" haben, ein Bußgeld zu bezahlen usw., also ehrlich. Abgesehen von der peinlichen Verkehrung von Ursache und Wirkung würden auch nach herrschendem Recht polizeirechtlich erhobene Daten nach den maßgeblichen Datenschutzbestimmungen im jeweiligen Gesetz zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen, sprich: Personalienüberprüfung nach Polizeirecht mit dem Resultat offener Haftbefehl gleich Festnahme. Dazu bedarf es keines Gesichtsscanners und über die Rechtmäßigkeit muss man sich auch nicht unterhalten.
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03.02.2012 13:26:57 von Ballanitis
Und zur mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten beim Stadionverbot:
Wenn die Vereine sich entschließen, ein Stadionverbot aufgrund einer Strafanzeige auszusprechen, dann ist das in der Tat ethisch angreifbar, aber auch juristisch anfechtbar (http://www.google.de/url?q=http://www.stadionwelt-fans.de/download/100_schikanen/download.php%3Fname%3D100_schikanen_145_klagen.pdf&sa=U&ei=wM0rT5XkOYTMsgbwvviXDQ&ved=0CBIQFjAA&usg=AFQjCNGtgUJ0IWvpIsB78L94cXO25QD_wg). Die rechtliche Grundlage für das Stadionverbot sind die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“, ein zivilrechtliches Produkt des DFB, in dessen § 1(2) S. 2 es heißt: „Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage.“
Die Polizei spricht auch keine Empfehlung diesbezüglich aus, wie vielfach kolportiert wird, alleine schon, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und nie geben wird, weil damit die Persönlichkeitsrechte strafrechtsrelevant – Verleumdung, üble Nachrede – ohne Aussicht auf Rechtfertigungsgründe via Ermächtigung berührt würden. (In Deutschland sind die in Amerika praktizierten "shame sanctions" undenkbar.) Der Staat hat nämlich – anders als der DFB – die Fehleranfälligkeit von Strafverfahren einkalkuliert, da sie von Menschen in ad-hoc-Lagen begründet werden. Ein Beschuldigter im Strafverfahren ist noch kein Angeschuldigter, ein Angeschuldigter kein Angeklagter, und ein Angeklagter kein Verurteilter, und ein Verurteilter noch kein rechtskräftig Verurteilter. Der lange Weg bis dorthin macht im öffentlichen Recht erst den Vorbestraften aus. Wären die Verein staatliche Insitutionen, könnte ein Stadionverbot allenfalls nach rechtskräftiger Verurteilung erteilt werden.
Der sich selbst die Richtlinien gebende DFB aber begibt sich nur in die Anfechtbarkeit auf dem Zivilrechtswege. Es gibt vermutlich noch keine Statistik darüber, wieviele Stadionverbote trotz Einstellung des Strafverfahrens weiterbestehen. Insbesondere die bei Masseningewahrsamnahmen gerne angestrengten Verfahren wegen Landfriedensbruchs werden wegen fehlender Tatbestandsmäßigkeit regelmäßig bereits von den Staatsanwaltschaften eingestellt. [Im übrigen steht jeder Person, deren Verfahren eingestellt wurde, der Widerspruchsweg gegen die Speicherung seiner Daten in polizeilichen Datenbanken und der Weg vor die Verwaltungsgerichte offen.] Auf der Grundlage eines eingestellten Verfahrens sollte gut gegen das Stadionverbot klagen sein. Was sich tatsächlich nicht auf dem Rechtsweg ändern lässt, ist die Richtlinie. Dazu müsste man sich im DFB ganz nach oben arbeiten, um Einfluss auf die DFB-„Gesetzgebung“ zu nehmen. Aber das geht in einem nach demokratischen Prinzipien aufgebauten Verein wie dem DFB bestimmt auch über Delegiertenversammlungen, bestimmt…
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03.02.2012 13:30:24 von Ballanitis
Gott, wenn einer rauskriegt, dass ich heute, statt zu arbeiten, nur hier rumgepostet habe... Naja, immerhin halbjuristisch.
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03.02.2012 13:31:17 von alterzabo
Beamter?
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03.02.2012 13:50:19 von Ballanitis
Hättse gerne, wa?
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03.02.2012 13:52:03 von Karpfenluder
Anwaltsgehilfe?
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03.02.2012 13:57:59 von Ballanitis
Autodidakt. Darmtrakt. Dreivierteltakt. Nackt. Zerhackt. Usw. Teil III.











