Fananwalt Michael Noetzel über Gesichtsscanner im Stadion
»Unverhältnismäßig, völlig überzogen«
Interview: Erik Peter Bild: Imago
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern plant an den Rostocker Stadiontoren Gesichtsscanner zu installieren. Fananwalt Michael Noetzel hält das Vorhaben für sinnlos und rechtswidrig und erklärt, warum neue Repressionsmittel zuerst an Fußballfans getestet werden.
Michael Noetzel ist Rechtsanwalt aus Rostock und Mitglied der im Mai 2011 gegründeten »Arbeitsgemeinschaft Fananwälte«, ein Zusammenschluss fußballbegeisterter Juristen, die regelmäßig Fußballfans vertreten.
Michael Noetzel, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier möchte an den Eingängen des Rostocker Osteseestadions Gesichtsscanner installieren. Kann das eine effektive Maßnahme sein, um unliebsame Fans am Stadionbesuch zu hindern?
Michael Noetzel: Das funktioniert auf keinen Fall. Es gibt in Rostock momentan schätzungsweise 200 Personen mit einem Stadionverbot. Bisher kontrollieren szenekundige Beamte, ob jene Fans dennoch versuchen, ins Stadion zu gelangen. Die kennen ihre Pappenheimer und sind bis jetzt auch deutlich besser als jeder Gesichtsscanner. Die Software, die es gibt, ist unheimlich fehleranfällig. Damit die Scanner ein Gesicht erkennen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Praxis muss man sich fragen, was das heißt: Wird den Leuten verboten, Bärte zu tragen oder Sonnenbrillen aufzusetzen? Davon abgesehen muss man auch nach der Notwendigkeit fragen. Wie viele Fans mit Stadionverbot sind denn überhaupt im Stadion obwohl sie es nicht dürfen? Bei Heimspielen in Rostock vermutlich niemand.
Die Scanner sollen die Gesichter der Besucher mit den Bildern erkennungsdienstlich behandelter Personen aus der Datei »Gewalttäter Sport« abgleichen.
Michael Noetzel: Wenn der Innenminister nicht nur Personen mit Stadionverbot, sondern allgemein alle Personen aus der Datei Gewalttäter Sport aus den Stadien heraushalten will, ist das Blödsinn! Zumal diese Personen ja nicht auch immer gleichzeitig ein Stadionverbot haben. Jeder, der von einer Masseningewahrsamnahme betroffen ist, weil vielleicht eine Person einen Böller im Bahnhof gezündet hat, kann ja in der Datei landen, obwohl er selbst nichts gemacht hat. Bei Hansa Rostock gibt es mindestens zwei solche Vorfälle, wo insgesamt mehrere hundert Personen in Gewahrsam waren und danach Einträge in die Datei Gewalttäter Sport erhalten haben. Man muss sich fragen, ob der Innenminister noch mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, oder dies ein Fall für den Verfassungsschutz darstellt.
Wäre es denn rechtlich zulässig, die Gesichter aller Stadionbesucher abzufilmen, wenn nur die Rostocker Stadionverbotler herausgefiltert werden?
Michael Noetzel: Ich denke, dass es zunächst einen unzulässigen Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter der Stadionbesucher darstellt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes ist es ein großes Problem wegen 200 Personen, die sowieso bekannt sind, regelmäßig die Gesichter von 15.000 Stadionbesuchern abzuscannen. Dies ist unverhältnismäßig und völlig überzogen. Eine wichtige Frage ist zudem, wer diese Maßnahmen kontrolliert und sicher stellt, dass die technischen Möglichkeiten nicht auch noch anderweitig genutzt werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind da. Es ist natürlich möglich, nicht nur nach jenen zu suchen, die ein Stadionverbot haben, sondern auch nach anderen Personen, die zum Beispiel einen offenen Haftbefehl haben. Wer kontrolliert, dass nicht Familienväter, die vergessen haben ihr Bußgeld oder den Strafbefehl für einen Verkehrsverstoß zu zahlen, aus dem Stadion gezogen werden?
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