Die Geschichte der Fußballfans

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03.02.2012

Fananwalt Michael Noetzel über Gesichtsscanner im Stadion

»Unverhältnismäßig, völlig überzogen«

Interview: Erik Peter  Bild: Imago

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern plant an den Rostocker Stadiontoren Gesichtsscanner zu installieren. Fananwalt Michael Noetzel hält das Vorhaben für sinnlos und rechtswidrig und erklärt, warum neue Repressionsmittel zuerst an Fußballfans getestet werden.

Fananwalt Michael Noetzel über Gesichtsscanner im Stadion - »Unverhältnismäßig, völlig überzogen«


Michael Noetzel ist Rechtsanwalt aus Rostock und Mitglied der im Mai 2011 gegründeten »Arbeitsgemeinschaft Fananwälte«, ein Zusammenschluss fußballbegeisterter Juristen, die regelmäßig Fußballfans vertreten.

Michael Noetzel, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier möchte an den Eingängen des Rostocker Osteseestadions Gesichtsscanner installieren. Kann das eine effektive Maßnahme sein, um unliebsame Fans am Stadionbesuch zu hindern?


Michael Noetzel: Das funktioniert auf keinen Fall. Es gibt in Rostock momentan schätzungsweise 200 Personen mit einem Stadionverbot. Bisher kontrollieren szenekundige Beamte, ob jene Fans dennoch versuchen, ins Stadion zu gelangen. Die kennen ihre Pappenheimer und sind bis jetzt auch deutlich besser als jeder Gesichtsscanner. Die Software, die es gibt, ist unheimlich fehleranfällig. Damit die Scanner ein Gesicht erkennen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Praxis muss man sich fragen, was das heißt: Wird den Leuten verboten, Bärte zu tragen oder Sonnenbrillen aufzusetzen? Davon abgesehen muss man auch nach der Notwendigkeit fragen. Wie viele Fans mit Stadionverbot sind denn überhaupt im Stadion obwohl sie es nicht dürfen? Bei Heimspielen in Rostock vermutlich niemand.



Die Scanner sollen die Gesichter der Besucher mit den Bildern erkennungsdienstlich behandelter Personen aus der Datei »Gewalttäter Sport« abgleichen.

Michael Noetzel: Wenn der Innenminister nicht nur Personen mit Stadionverbot, sondern allgemein alle Personen aus der Datei Gewalttäter Sport aus den Stadien heraushalten will, ist das Blödsinn! Zumal diese Personen ja nicht auch immer gleichzeitig ein Stadionverbot haben. Jeder, der von einer Masseningewahrsamnahme betroffen ist, weil vielleicht eine Person einen Böller im Bahnhof gezündet hat, kann ja in der Datei landen, obwohl er selbst nichts gemacht hat. Bei Hansa Rostock gibt es mindestens zwei solche Vorfälle, wo insgesamt mehrere hundert Personen in Gewahrsam waren und danach Einträge in die Datei Gewalttäter Sport erhalten haben. Man muss sich fragen, ob der Innenminister noch mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, oder dies ein Fall für den Verfassungsschutz darstellt.

Wäre es denn rechtlich zulässig, die Gesichter aller Stadionbesucher abzufilmen, wenn nur die Rostocker Stadionverbotler herausgefiltert werden?

Michael Noetzel: Ich denke, dass es zunächst einen unzulässigen Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter der Stadionbesucher darstellt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes ist es ein großes Problem wegen 200 Personen, die sowieso bekannt sind, regelmäßig die Gesichter von 15.000 Stadionbesuchern abzuscannen. Dies ist unverhältnismäßig und völlig überzogen. Eine wichtige Frage ist zudem, wer diese Maßnahmen kontrolliert und sicher stellt, dass die technischen Möglichkeiten nicht auch noch anderweitig genutzt werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind da. Es ist natürlich möglich, nicht nur nach jenen zu suchen, die ein Stadionverbot haben, sondern auch nach anderen Personen, die zum Beispiel einen offenen Haftbefehl haben. Wer kontrolliert, dass nicht Familienväter, die vergessen haben ihr Bußgeld oder den Strafbefehl für einen Verkehrsverstoß zu zahlen, aus dem Stadion gezogen werden?


weiterlesen [1] [2] [3]



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Kommentare

  • User
  • 01.02.2012 18:18:03 Physeter

    Interssantes Interview. Ich wohne nicht mehr in Rostock und bin daher nicht immer auf dem Laufenden. Also schön, hier mal was über Hansa zu lesen.

    Aber das Stadion heißt noch "DKB-Arena". Ist nicht besser als "Ostseestadion", aber immerhin gibts dafür Geld. (https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/DK B-Arena)

    Zudem scheint Herr Noetzel etwas romantisch veranlagt? Hansa hat bei Heimspiele häufig Probleme mit Leuten, die Feuerwerk zünden. (http://www.ndr.de/sport/fussball/zweitebundesliga /hansa2771.html)
    Und der Verein hat bislang noch keine effektive Möglichkeit gefunden, dies zu unterbinden.

  • User
  • 01.02.2012 19:59:23 PferdstattAuto

    Erstens werden sowas auch keine Gesichtsscanner verhindern.

    Zweitens, sind Sie nicht auf dem Laufenden, aber was im Stadion passiert, wissen Sie ganz genau wann was fliegt. Okay. Schön, wenn die Medien einem die eigene Meinung bilden.

    Und drittens: doch, es heißt nur Ostseestadion!

  • User
  • 02.02.2012 07:03:59 MarcRamone

    Zur Ergänzung:

    spiegel.de : Überwachung von Fußballfans - Innenminister plant Gesichtsscanner in Stadien

    Dieser Schrei nach Überwachung macht Sorge. Die Kette ist klar: Erst im Stadion, dann woanders.

    Im Grunde wird das auch erstmals bei der WM in Brasilien praktiziert, soweit ich das richitg erinnere. Die Polizei bekommt spezielle Brillen mit "Teleprompter" auf denen Bilder und Infos angezeigt werden und so vom Polizisten verglichen werden können. Das soll der Polizei helfen, um all die fremden gewalttäter aus anderen Ländern zu identifizieren und beobachten, da sie diese kaum kennen dürften.

    Gesichtsscanner im Stadion, Stadionbesuch adé!

  • User
  • 02.02.2012 10:36:53 Newworldorder

    Der ganze Wahnsinn nimmt Formen an, die so unmenschlich sind, dass sie nur von Menschen gemacht werden können. Gesichtsscanner im Stadion. Alleine eine Diskussion darüber verbietet sich. Du warst irgendwo auf der Demo und bist genau so in der Datei wie jeder andere, der irgendwo irgendetwas gemacht hat. Diese Geräte sind technisch so zusammengeschaltet, dass man sofort jegliche Details über den gescannten erfahren kann. Es passt alles in den teuflischen Plan, der absoluten Kontrolle des Volkes.
    Vor allem die fadenscheinigen Begründungen. Wir werden hier in Deutschland auch bald leere Stadien haben und der Kurs der Sky Aktie wird ungeahnte Höchsstände erreichen. So kann der Fußball keinen Spaß mehr machen. Jeder, auch der Familienvater, seine Kinder, die zum ersten Mal das Stadion besuchen werden ALS POTENTIELLE SCHWERVERBRECHER eingelassen. Es gibt personalisierte Tickets. In Kombination mit dem gescannten Gesicht erweitert sich die Datei um ein vielfaches. Die Polizei wüßte dann, wer mit wem kommt, bzw wer von wem eine Karte bekommen hat....
    Zur Gewalteindämmung, das ich nicht lache. Hier macht sich der Orwellsche Neusprech breit, genau so wie die exekutive Gewaltausübung der Polizei. Es geht um die Macht und das endgültige beherrschen des Volkes in der Endzeit des Kapitalismus. Die erste Gesichtsscanning software gab es seinerzeit offiziell am Mainzer Bahnhof. Dort konnte man direkt sehen, wer genau sich dort befindet. Und jetzt nach dem Drama in Ägypten, was mit großer Sicherheit eine politische Auseinandersetzung war, bedienen sich linientreue polizeideutsche Gewerkschaftsführer auf dem Rücken der Opfer und suchen hier in Deutschland nach Maßnahmen zur Gewalteindämmung. Wo ist die Gewalt? Ich spüre nur die Gewalt des Staates mit seinen komplizierten Regelwerken und der immer zwingender werdenden Unterdrückung. Hier am Beispiel von Hansa Rostock. Repressionen und Strafen gegen den Verein und schon befindet man sich als Funktionär in einer Friss oder Stirb Situation und muss kleinlaut nachgeben. Heute Rostock. Morgen die komplette erste LIGA. Und wir lassen es zu, weil wir Rostock nicht leiden können. Weil wir politisch und fussballerisch so beschränkt sind und Rostock in der rechten Ecke steht. Lassen wir sie verrecken, dort in der rechten Ecke. Hier geht es um mehr. Können wir als Fans den Fußball noch retten? Es geht nicht nur um bengalische Feuer in den Stadien. Es geht um die Freiheit noch selbst ins Stadion gehen zu können. Es geht um die Freiheit sich dort draußen noch bewegen zu können, ohne direkt als TERRORIST gebrandmarkt zu sein und wie im dritten Reich deportiert zu werden. Oder wie heute mit den Antiterrorgesetzen in den USA.
    Ich gehe lieber wieder im Park bolzen.

  • User
  • 02.02.2012 12:24:18 Yvy

    "Die Stadionverbotler gehen sowieso nicht ins Stadion"

    naja, man fragt sich, ob er nicht vielleicht unvollständig in der Realität verankert ist.

  • User
  • 02.02.2012 13:08:00 Hanseator

    Bei Heimspielen - und die hat der Landesinnenminister übrigens im Visier - gehen die Stadionverbotler tatsächlich nicht ins Stadion. Wer es doch versucht, riskiert auf heimischem Boden eine ganze menge und ist, wenn er es doch schafft, im Stafion potenziell eher ungefährlich.

    Übrigens (@Physeter) es ist und bleibt das OSTSEESTADION - Geld hin oder her, womit ich das Engagement der DKB damit nicht schmälern will.

  • User
  • 02.02.2012 13:59:54 24THINK

    wie ist es zu bewerten, dass rostock der erste verein ist, der mit dieser art überwachung ausgestattet werden soll?
    was sagt das über die unterstützer dieses vereins?
    wie unterscheidet sich die debatte von der bezüglich personalisierter tickets?
    ist der generalverdacht oder der terrorismus das kleinere übel?
    wie ist die oft zitierte selbstregulierung in diesem stadion zu bewerten?
    haben initiativen des vereins und seiner fans gegen kriminalität und rassismus wirkung gezeigt?

  • User
  • 02.02.2012 14:30:47 oberhofer

    Wie ist es zu bewerten, dass der Denker sich aus dem Thema das irrelevante Detail Rostock herauspickt?
    Was sagt das über den Denker?

  • User
  • 02.02.2012 14:31:57 saloth sar

    wahrscheinlich dass er eine sehr ausgepraegte selektive wahrnehmung hat

  • User
  • 02.02.2012 14:33:54 Hanseator

    @24THINK:

    Den Bogen von den Hirngespinsten eines größenwahnsinigen Landespolitikers so elegant über Terrorismus und Kriminalität zu Rassismus zu spannen, muss man erst mal schaffen. Du hast in deiner Aufzählung noch die Homophobie vergessen.

    Wenn du wirklich Antworten auf deine (Suggestiv-)Fragen suchst, lies einfach noch einmal das ganze Interview mit dem Fananwalt aufmerksam durch.

    Schöne Grüße ins weltoffene Hamburg.

  • User
  • 02.02.2012 14:35:01 saloth sar

    nehmt platz, gleich geht's los.
    bier&chips anyone?

  • User
  • 02.02.2012 14:35:04 24THINK

    ist es nicht relevant, dass rostock den präzedenzfall stellt?
    der user oberhofer sagt nein.

  • User
  • 02.02.2012 14:50:35 giselher

    ist es nicht relevant, dass rostock den präzedenzfall stellt?

    Nicht Rostock ist der Präzedenzfall, sondern der Meck-Pomm- Innenminister Lorenz Caffier. Wäre z.B. der Innenmnister von NRW auf sonne Idee gekommen, wären Gladbach, Schalke oder Dortmund der "Präzdenzfall".

    Für ne Ost-West-Debatte gibt das Thema nix her. Wieder mal.

  • User
  • 02.02.2012 15:02:03 Yvy

    Ey THINK, darauf konnte man warten, oder ? Hätte zwar eher auf Dresden gewettet aber bitteschön

  • User
  • 02.02.2012 15:03:37 24THINK

    purer zufall also, dass es sich um rostock handelt und nicht um anadolu-türkspor krefeld?

    beruhigend.

  • User
  • 02.02.2012 15:08:13 rumpler

    Mist, bin etwas spät, was ist bisher geschehen?
    Gibt's noch Bier?

  • User
  • 02.02.2012 15:14:09 alterzabo

    "Otternasen, gebratene Otternasen!!"

  • User
  • 02.02.2012 17:39:49 Haensgen vom Deich

    Was ist eigentlich so ein Fananwalt? Hab ich auch einen? Oder ist das einer für alle? Und wer ist eigentlich Fan? Also bis das alles nicht geklärt ist, sag ich hierzu erstmal gar nichts und will meinen Anwalt sprechen.

  • User
  • 02.02.2012 17:50:03 oberhofer

    Du bist kein Fan. Dazu muss man nämlich anno dazumal bei minus 20 Grad beim Auswärtsspiel in Buxtehude, oder wahlweise Grmpfwicz in der Nord-Ukraine dabei gewesen sein. Weisste doch selbst, oder?

  • User
  • 02.02.2012 21:58:23 Landratte

    @newworldorder

    Noch vor einem Jahr hätte ich deinen (duzt man hier im Forum? Bin noch neu hier) als Wichtigtuerei abgetan. Wenn ich mir aber anschaue, das die ägyptischen Ultras die treibende Kraft des Umsturzes waren, Fans mittlerweile ihre eigenen Vereine boykottieren oder selbst welche Gründen (Manchester), auf der Durchreise den Polizeispalier nichtmals zum pinkeln oder essen/trinken verlassen dürfen, Tickets verchipt sind, ganze Stadtteile weggebaggert werden (Südafrica und Brasilien) und sich FIFA und Konzerne eine goldene Nase verdienen und wir dafür kräftig finanziell bluten müssen, sehe ich die politische Komponente mittlerweile mehr als gegeben.

    Ich stimme deinem Kommentar also zu, lediglich den Vergleich mit dem 3. Reich halte ich für unzulässig bzw. relativierend.

  • User
  • 03.02.2012 08:40:52 Ballanitis

    Ah, die schrecklichen Vereinfacher, hüben wie drüben. Fangen wir beim Artikel an: Aus einem Hirnsturz des Innenministers von MP wird ein „Versuch der Polizei, neue Methoden, die technisch möglich sind, zu erproben“. Zwar ist der Innenminister der oberste Dienstherr der jeweiligen Landespolizei, aber SEIN Hirnfurz bleibt SEIN Hirnmurks. Ich bitte dies zu unterscheiden. Dass ausgerechnet die Polizei, zumindest in Nordrhein-Westfalen ausgestattet mit Funkgeräten aus den 1960er Jahren und nicht in der Lage, flächendeckend Digitalfunk aufzustellen, jetzt technischer Vorreiter sein soll, können auch nur Leute glauben, die CSI Miami für eine authentische Dokumentation über Ermittlungsarbeit halten. Dazu passt natürlich das Geunke von Newworldorder, offensichtlich durch keinerlei Kenntnis angekränkelt: „Diese Geräte sind technisch so zusammengeschaltet…“ Hahaha, man kann – dies ist kein Aufruf – in MP ein grandioser Dieb, Betrüger, Körperverletzer und Betäubungsmittelkonsument sein, ohne dass dies in Sachsen-Anhalt auch nur elektronisch abgefragt werden kann. „Wehret den Anfängen“ in allen Ehren, aber wer hier – wie so oft und so reflexhaft – den Überwachungsstaat à la drittem Reich, DDR, Brave New World usw. prognostiziert, will nicht nur nicht sehen, dass es dafür überhaupt keine ideologische Motivation wie in den zum – ethisch äußerst bedenklichen – Vergleich historischen Diktaturen oder Dystopien gibt, sondern will auch noch nicht sehen, dass der schon mehrfach erwähnte Hirnsulz eines Ministers („Hier bin ich, gebt mir auch publicity!“) keinem Gesetzgebungsverfahren, geschweige denn einem Klageverfahren standhalten würde. Aus diesem „würde“ folgt, dass es keinen Gesetzentwurf für dieses Hirngespinst geben wird, die Hand soll mir verdorren, wenn doch. Neben den praktischen Problemen (ich erinnere an die Panik vor dem vermeinlichen flächendeckenden großen Lauschangriff) wie denen der Auswertungskapazitäten, der Erhebungskapazitäten, der Speicherungshürden etc. etc., gibt es überhaupt keinen demokratischen Konsens über das Interesse an einer solchen Datenerhebung. Wie gesagt, der Innenminister von MP sprach. Mehr nicht.
    Zu guter Letzt noch eines, was ich zu bedenken geben möchte: Hier ist immer wieder von den Grundrechten der Stadiongänger die Rede. Im vorliegenden Fall ist wenigstens der Adressat einmal richtig, nämlich die Exekutive. Ansonsten werden in den Diskussionen um Pyrotechnik, Bannermärsche, Ticketpreise und Spielplanterminierung immer Grundrechte ins Feld geführt, die gegen den Adressaten, die privaten Wirtschaftsunternehmen DFL und Verein, gar nicht in Anschlag zu bringen sind. Es gibt zwar die sogenannte Drittwirkung von Grundrechten ins nicht-öffentliche Recht, aber die sogenannte Fankultur ist zumindest innerhalb des Stadions dem Hausrecht unterworfen, und wenn der Hausherr bestimmte Verhaltensweisen nicht duldet, dann ist das sein Bier, ob er eine gewisse Konsumentenklientel von seinem Produkt ausschließt oder ob er mit sich verhandeln lässt. Es mag nicht jedem schmecken, aber es herrscht der Primat des Wirtschaftlichen. Die Vereine hofieren beispielsweise den Ultras nur solange, wie für sie ein schwer zu quantifizierender Mehrwert herausspringt („Emotional-Kapital“). Übersteigen die Kosten zum Unterhalt dieses Kapitals seinen Ertrag, werden die Vereine leidenschaftslos, ja eiskalt die Unterstützung aufkündigen (s. England). Politische Einflussnahme und – das sei hier durchaus zugestanden – aus Selbstaffirmation vorhandene ordnungsexekutive Kontrollphantasien haben darauf keinen Einfluss.
    Das macht es natürlich sehr schwer für gewisse Fans. Im Stadion fordert man Grundrechte ein, die man gegenüber Privaten nicht in dem Maße hat wie gegenüber den staatlichen Gewalten, außerhalb der Stadien erhebt man die Forderung nach vermeintlichen Grundrechten, und die Legitimität dieser Forderung wird den tatsächlich existenten Grundrechten aller anderen Bürger des Landes zuschanden. Dass dennoch Wildpinkeln, Massenbeleidigungen („ACAB“), Sachbeschädigungen (Spuckis) und massive Verkehrsbehinderungen durch Reviermarkierungen (Bannermärsche) geduldet und GESCHÜTZT werden, ist eine völlig verkannte Privilegierung der sogenannten Fankultur, die m.E. hier noch nie gewürdigt wurde.

  • User
  • 03.02.2012 10:21:14 AbteilungAttacke

    @ Ballanitis

    So sehr der Beitrag gute Ansätze enthält, gleichwohl 1-2 Bemerkungen:

    Aus diesem „würde“ folgt, dass es keinen Gesetzentwurf für dieses Hirngespinst geben wird, die Hand soll mir verdorren, wenn doch

    Wieviel Frist gibts du, dich auf deine Aussage festnageln zu können ? Man hat ja schon Pferde vor Apotheken und so...

    Pyrotechnik, Bannermärsche, Ticketpreise und Spielplanterminierung...
    aber die sogenannte Fankultur ist zumindest innerhalb des Stadions dem Hausrecht unterworfen, und wenn der Hausherr bestimmte Verhaltensweisen nicht duldet, dann ist das sein Bier, ob er eine gewisse Konsumentenklientel von seinem Produkt ausschließt oder ob er mit sich verhandeln lässt


    In der Aufzählung fehlt das wohl wichtigste Thema: Das Problem des Stadionverbotes. Und dort wird es genau auf das Problem der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten (der Fans einerseits und des Hausherren andererseits) ankommen. Man kann nur hoffen, dass die anhängige VB in der Sache Erfolg haben und anschließend die derzeit mit vage noch wohlwollend beschriebene Verbotspraxis anständig geregelt wird.

  • User
  • 03.02.2012 12:12:05 Ballanitis

    Indeed, das steht zu hoffen.

    Für die Handverdorrungsfrist gilt: die gegenwärtige Legislatur. Immerhin noch eine Spitzfindigkeit: Sollte der Gesichtsscanner im MP-Ordnungs- und Sicherheitsgesetz verankert werden (bye, bye, Hand), würde es sich immer noch um eine präventive Maßnahme handeln, nicht um eine repressive, wie in der Einleitung behauptet. Und die Märtyrerisierung der braven Familienväter, die "vergessen" haben, ein Bußgeld zu bezahlen usw., also ehrlich. Abgesehen von der peinlichen Verkehrung von Ursache und Wirkung würden auch nach herrschendem Recht polizeirechtlich erhobene Daten nach den maßgeblichen Datenschutzbestimmungen im jeweiligen Gesetz zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen, sprich: Personalienüberprüfung nach Polizeirecht mit dem Resultat offener Haftbefehl gleich Festnahme. Dazu bedarf es keines Gesichtsscanners und über die Rechtmäßigkeit muss man sich auch nicht unterhalten.

  • User
  • 03.02.2012 13:26:57 Ballanitis

    Und zur mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten beim Stadionverbot:
    Wenn die Vereine sich entschließen, ein Stadionverbot aufgrund einer Strafanzeige auszusprechen, dann ist das in der Tat ethisch angreifbar, aber auch juristisch anfechtbar (http://www.google.de/url?q=http://www.stadionwelt -fans.de/download/100_schikanen/download.php%3Fnam e%3D100_schikanen_145_klagen.pdf&sa=U&ei=wM0rT5XkO YTMsgbwvviXDQ&ved=0CBIQFjAA&usg=AFQjCNGtgUJ0IWvpIs B78L94cXO25QD_wg). Die rechtliche Grundlage für das Stadionverbot sind die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“, ein zivilrechtliches Produkt des DFB, in dessen § 1(2) S. 2 es heißt: „Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage.“
    Die Polizei spricht auch keine Empfehlung diesbezüglich aus, wie vielfach kolportiert wird, alleine schon, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und nie geben wird, weil damit die Persönlichkeitsrechte strafrechtsrelevant – Verleumdung, üble Nachrede – ohne Aussicht auf Rechtfertigungsgründe via Ermächtigung berührt würden. (In Deutschland sind die in Amerika praktizierten "shame sanctions" undenkbar.) Der Staat hat nämlich – anders als der DFB – die Fehleranfälligkeit von Strafverfahren einkalkuliert, da sie von Menschen in ad-hoc-Lagen begründet werden. Ein Beschuldigter im Strafverfahren ist noch kein Angeschuldigter, ein Angeschuldigter kein Angeklagter, und ein Angeklagter kein Verurteilter, und ein Verurteilter noch kein rechtskräftig Verurteilter. Der lange Weg bis dorthin macht im öffentlichen Recht erst den Vorbestraften aus. Wären die Verein staatliche Insitutionen, könnte ein Stadionverbot allenfalls nach rechtskräftiger Verurteilung erteilt werden.
    Der sich selbst die Richtlinien gebende DFB aber begibt sich nur in die Anfechtbarkeit auf dem Zivilrechtswege. Es gibt vermutlich noch keine Statistik darüber, wieviele Stadionverbote trotz Einstellung des Strafverfahrens weiterbestehen. Insbesondere die bei Masseningewahrsamnahmen gerne angestrengten Verfahren wegen Landfriedensbruchs werden wegen fehlender Tatbestandsmäßigkeit regelmäßig bereits von den Staatsanwaltschaften eingestellt. [Im übrigen steht jeder Person, deren Verfahren eingestellt wurde, der Widerspruchsweg gegen die Speicherung seiner Daten in polizeilichen Datenbanken und der Weg vor die Verwaltungsgerichte offen.] Auf der Grundlage eines eingestellten Verfahrens sollte gut gegen das Stadionverbot klagen sein. Was sich tatsächlich nicht auf dem Rechtsweg ändern lässt, ist die Richtlinie. Dazu müsste man sich im DFB ganz nach oben arbeiten, um Einfluss auf die DFB-„Gesetzgebung“ zu nehmen. Aber das geht in einem nach demokratischen Prinzipien aufgebauten Verein wie dem DFB bestimmt auch über Delegiertenversammlungen, bestimmt…

  • User
  • 03.02.2012 13:30:24 Ballanitis

    Gott, wenn einer rauskriegt, dass ich heute, statt zu arbeiten, nur hier rumgepostet habe... Naja, immerhin halbjuristisch.

  • User
  • 03.02.2012 13:50:19 Ballanitis

    Hättse gerne, wa?

  • User
  • 03.02.2012 13:57:59 Ballanitis

    Autodidakt. Darmtrakt. Dreivierteltakt. Nackt. Zerhackt. Usw. Teil III.

  • User
  • 03.02.2012 19:32:26 AbteilungAttacke

    Auf der Grundlage eines eingestellten Verfahrens sollte gut gegen das Stadionverbot klagen sein.

    Wenn man damit meint, in den vollen Genuß des Instanzenzug zu gelangen, mag dies wohl stimmen.
    Meint man damit Erfolg im Klageverfahren, vertritt der BGH da eine dezidiert andere Meinung.

    Größter Argumentationsbruch ist m.E. an dieser Stelle:

    Infolgedessen [der Einstellung des Landfriedensbruchsverfahrens nach § 153 StPO] kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Straftatbestand des Landfriedensbruchs verwirklicht hat. Der Verfahrenseinstellung kann nur entnommen werden, dass seine Schuld, falls er sich strafbar gemacht haben sollte, gering wäre.

    Auf die Strafbarkeit seines Verhaltens kommt es aber nicht an. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot ist nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat.


    Fairerweise muss man zugestehen, dass hier die Argumentation knifflig ist.
    Stellt man auf die Straftat ab, hätte man mit dem nicht gegebenen Strafklageverbrauch argumentieren können, denn was der BGH unbenannt lässt, ist, dass eine Einstellung nach § 153 StPO eben kein freisprechendes Urteil ist und man genauso gut anhängen könnte: "Ebenso gut können wir nicht mit Gewissheit sagen, dass der Beschuldigte keinen Landfriedensbruch begangen hat."

    Dann hätte man aber die eindeutige Konnexität zwischen Strafverfahren und zivilrechtlichem Hausverbot und eine Aufhebung wäre folgerichtig zwingend, wenn das Verfahren auf irgendeine Art und Weise beendet wird.

    Diesen Weg ist der BGH aber nicht gegangen, sondern verweist auf das Verhalten. An dieser Stelle sei gefragt, was denn der Anknüpfungspunkt jeder Straftat ist - die Antwort gibt der BGH urigerweise direkt im unmittelbar folgenden Satz.

    Nun wäre es spannend zu erfahren, warum bei Beginn des Prozesses, der zum Strafverfahren UND zum Stadionverbot führt, das Verhalten diese beiden Elemente verbindet, im umgekehrten Fall, wenn die Bewertung des Verhaltens zum Abbruch der Strafverfolgung führt, dies nicht auch zu einer Aufhebung des Stadionverbotes. Die Antwort des BGH läuft im Ergebnis auf Sippenhaft hinaus.
    Mal abgesehen davon dass der Satz aus den DFB-Richtlinien sehr schön das Konzept von Rechtswirklichkeit und Rechtspraxis zeigt: Als wären strafrechtliche und zivilrechtliche Handlungsstränge frei schwebend voneinander im Raum getrennt!

    Nun geht die Reise weiter.
    Zwar spricht vieles dafür, dass das BVerfG die anhängige Klage positiv bescheiden wird - andererseits waren die(se) Jungs aus Karlsruhe schon immer Praktiker.

    Müsste ich wetten, würde ich sagen, dass die Verfassungsbeschwerde zwar Erfolg haben, in dem Urteil aber gewissermaßen auch eine Blaupause zu finden sein wird, Stadionverbote zwar geregelt(er), gleichwohl in genau dem gleichen Umfang wie bisher zu erlassen.

    "Geschickt" (so man denn Befürworter der bisherigen Stadionverbotspraxis ist) wäre dann, nicht etwa auf die kollidierenden Rechte des Hausverbotsberechtigten abzustellen, sondern auf die körperliche Unversertheit der derjenigen, die durch den Auschluss potentieller Störenfriede geschützt werden. Die Schutzpflicht des Staates ist in letzter Zeit der "heiße Scheiß" der Rechtfertigung von mittelbaren Drittwirkungen von Grundrechten.

  • User
  • 04.02.2012 11:03:49 van Heger

    Das Interview mit diesem Fananwalt ist nicht mal annähernd so lesenswert wie das informative und (scheinbar) hintergründige "Battle" von AbteilungAttacke und Ballanitis!

    Danke dafür ihr beiden!

  • User
  • 04.02.2012 15:05:36 Ballanitis

    @ van Heger: Merci, aber es handelt sich gar nicht um ein Battle, wir sind, denke ich, grundsätzlich derselben Ansicht, nur unterschiedlicher Hoffnung, was den Ausgang angeht.

    @Attacke: Eine Einstellung nach § 170 (2) StPO dürfte naturgemäß aufgrund der mangelnden Anhaltspunkte als Basis für den Zivilrechtsstreit hilfreicher sein als eine nach §§ 153f. StPO. Grundsätzlich fällt natürlich der Rechtsstreit letztlich auf die Ausgangssituation zurück, und da müsste die Polizei mehr Fingerspitzengefühl bei der Einleitung von Strafverfahren walten lassen, Legalitätsprinzip hin oder her. "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen"... Wenn es nicht schon an den Tatsachen häufig genug mangelt, so spätestens an dem Zusammenhang des Rechtfertigens der Annahme, es liege eine strafbare Handlung vor.
    Und zu allerguter Letzt: Es soll sogar ein paar Fälle geben, in denen von der strafrechtlichen Grundlage bis zur zivilrechtlichen Konsequenz ein Stadionverbot vollkommen in Ordnung geht. Was es umso dringlicher macht, die falschen Stadionverbote davon zu scheiden. Und genau aus diesem Grunde sollte der DFB dringend gezwungen sein, aufgrund einer Klagewelle ("Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld?"...) nötigenfalls bis zum BGH seine Richtlinie zu überarbeiten. Hätte, könnte, sollte.

  • User
  • 04.02.2012 16:16:31 AbteilungAttacke

    @ Ballanitis

    Eine Einstellung nach § 170 (2) StPO dürfte naturgemäß aufgrund der mangelnden Anhaltspunkte als Basis für den Zivilrechtsstreit hilfreicher sein als eine nach §§ 153f. StPO

    Uff, an sich nicht unsympathisch.

    Doch auch dagegen ließe sich einwenden, dass auch § 170 II StPO keinen Strafklageverbrauch zur Folge hat.

    Und einige mögen auch darauf verweisen, dass eine Einstellung nach § 170 II aus Sicht des BVerwG nicht ausreichend ist, um aus der Datenbank der "Gewalttäter Sport" gelöscht zu werden.

    Und zu allerguter Letzt: Es soll sogar ein paar Fälle geben, in denen von der strafrechtlichen Grundlage bis zur zivilrechtlichen Konsequenz ein Stadionverbot vollkommen in Ordnung geht

    Das ist, um ehrlich zu sein, das größte Problem, für dass ich freilich auch keine Lösung weiß: Wie kriegt man Verbote gegen diejenigen Chaoten, die WIRKLICH nicht ins Stadion gehören?

    Ja, eine perfekte Lösung gibt es nicht.

    Auf der einen Seite ist die Verknüpfung mit dem Strafverfahren schwierig, weil, wie du ja richtig bemerktest, dort die Fehleranfälligkeit bereits einkalkuliert ist.

    Auf der anderen Seite kann man ja den Hausherren schwerlich auferlegen, quasi selbst Akten und Überwachungen über die jeweiligen Pappenheimer anzulegen. Allein schon praktisch wüsste ich nicht, wie man dies umsetzen könnte (Privatdedektive, Gesichtsscanner^^?) Kommunikation mit den Fanverbänden mag ein Ansatz sein - nur wer will schon ein "Verräter" sein und die schwarzen Schafe der eigenen Herde auf den Opferaltar bringen?
    Das sind dann aber freilich keine juristischen Probleme - aus meiner Sicht mag ich sagen, Gott sei Dank.

  • User
  • 05.02.2012 12:08:47 saloth sar

    das die ägyptischen Ultras die treibende Kraft des Umsturzes waren

    das ist jetzt nicht dein ersnt gewesen

  • User
  • 06.02.2012 10:40:08 Ballanitis

    So, nach all den juristischen Spitzfindigkeiten, die mich beinahe haben elfenbeintürmern werden lassen, nun zurück auf den Planeten Erde, speziell Bochum. Dort war gestern der obgenannte Rostocker Verein "zu Gast". Faszinierender Weise sind die dabei stattgehabten Vorfälle unter dem Aufmerksamkeits- oder Interesse-Radar der Medien geblieben, wahrscheinlich, weil sich eine gewisse Abgestumpftheit mit einer allgemeinen Hinnahme-Kultur paart.
    Mit Eintreffen der ersten Rostocker Fans am Hbf um 11:20 Uhr wurden die ersten Pyros gezündet, aber ich respektiere diese Emotionen total, die es auslösen muss, am Bochumer Hauptbahnhof, diesem architektonisch und städtebaulich so wertvollen Gebilde, anzukommen. Unter den mit dem Regelzug eintreffenden Fans befanden sich keine Ultras, keine Hools. Nur der normal durch Alkohol und Verantwortungsdiffusion in der Masse enthemmte Bürger.
    Um 12:00 Uhr traf der Sonderzug aus Rostock ein, insgesamt 900 Fans. Auf dem echt total ungelassen-unhannöversch (http://www.11freunde.de/bundesligen/148006) durch Polizei begleiteten Marsch zum Stadion rief die malerische Ringstraße und die Castroper Straße weitere von mir total respektierte Emotionen hervor, die in der bekannten Weise kanalisiert werden mussten. Außerdem wollte man sich in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 (1) GG) nun nicht unbedingt von der Bullerei gängeln lassen, zumal dieselbe Bullerei zuvor schon weite Teile der auto- und pesmobilen Bürgerschaft Bochums ihres Grundrechts auf freie Bewegung (ebenfalls Art. 2 (1) GG) beraubt hatte, in dem sie Straßen sperrte, Verkehr ableitete und zeitweilige Straßenüberquerungsverbote verhängt hatte, auf dass die Rostocker Fans ihren Marsch zum Stadion reviermarkierend, aber unbehindert von profanen Hindernissen wie Straßenverkehr und andersgesinnte Menschen vollzögen.
    Nach dieser doppelten Grundrechtsverletzung durch die Bullerei war weiterhin die Verletzung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 (2) S. 1 GG) und der Unverletzlichkeit der Freiheit der Person (Art. 2 (2) S. 2 GG) zu beklagen, denn die Bullen setzten doch tatsächlich Pfefferspray ein und nahmen unbescholtene Leutchen in Gewahrsam, nur weil diese ein paar frei herumstehende Verkehrszeichen und Warnbaken in Unkenntnis ihres Zweckes auf ein Bullentrüppchen niedergehen ließen. Wahrscheinlich war der plötzliche Gewaltausbruch der Bullerei eine reine Vergeltungsschikane, weil einem Bullen der Arm gebrochen war bei der total ungeschickten Abwehr eines Verkehrszeichens. Echt ey, wofür werden unsere Steuergelder eigentlich verplempert, wenn die sowas nicht mal professionell abgleiten lassen können?
    In Sichtweite der Flutlichtmasten schienen die glücksschwangeren Emotionalisten in Ermangelung weiterer Pyrotechnik keinen anderen Weg zu finden, ihrer Gemütslage ausdruck zu verleihen, dass total provokant geparkte Fahrzeuge, das Isolationsgefühl der Rostocker und damit die Menschenwürde durch die derbe Zurschaustellung einheimischer Nummernschilder auf das Empfindlichste strapazierend, einfach ihrer Außenspiegel, Symbol für die Überwachungsgesellschaft) entledigt wurden.
    Vom Verhalten während des Spiels in obiger Manier zu berichten, ist mir gänzlich unmöglich. Durch Herausdrängen der Ordner wurde in begrüßenswerter Einhelligkeit aller beteiligten Fankategorien endlich der ersehnte kontrollfreie Raum, das Elysion für die wackeren Streiter für die Menschenrechte, erreicht.
    Nach dem Spiel dasselbe wie bei der Anmarschphase, nur noch gewürzt durch die explizite Anbahnung körperlicher Auseinandersetzungen durch Bochumer Fans. Wieder spielten die Bullen unter Missachtung des Art. 2 GG – scheinbar DAS Hassobjekt unter den Artikeln, neben „der“, „die“ und „das“ – Spielverderber. Diese verdammte Regelungswut, dieser Kontrollwahn, diese Obrigkeitsobrigkeit! Ich respektiere total meine eigene Emotion diesbezüglich und stecke meine Maus in Brand.

    Wie schon in Asterix festgestellt, ganz banal das alles.

  • User
  • 08.02.2012 17:57:20 Physeter

    @Ballanitis: Bist du mitmarschiert? Andernfalls: Quelle?

    Jetzt fehlt noch eine Vergleichsmöglichkeit zu anderen Aufmärschen.
    Dass für die Gästefans ein "Polizeispalier" gebildet wird, geht ja auch aus deinem selbst verlinkten Artikel hervor.
    Die sogenannten Grundrechtsverletzungen erfolgten, um die Bochumer Bausubstanz und die körperliche Unversehrtheit der Bochumer Steuerzahler zu schützen - leider schien es notwendig gewesen zu sein.

    Der F.C. Hansa Rostock ist hier viel zu zaghaft und zu zurückhaltend.

    Andererseits: Ich sehe nicht oft Fußball im Fernsehen, aber wenn ich mal den BVB sehe, sehe ich aus dem Fanblock auch sehr häufig Feuerwerksrauch aufsteigen. Habe hier aber noch von keiner Sperre gehört.

  • User
  • 09.02.2012 09:37:31 Ballanitis

    Quelle: eigenes Mitmarschieren als akkreditierter Journalist und die einem solchen zugänglichen Quellen. Vergleichsmärsche: hunderte, alle nach demselben Schema. Daher ja das Fazit: ganz banal, das alles.

    Was mich natürlich ententhusiasmiert, ist, dass Sie augenscheinlich kein Organ für Ironiedechiffrierung besitzen. Natürlich habe ich keine Grundrechtsverletzungen durch die Polizei moniert (sie mussten mir also nicht als "sogenannte Grundrechtsverletzungen" aufgezeigt werden), sondern das Verhalten sogenannter Fans, die den Fußball zum Anlass von Exerzitien zügelloser Narrenfreiheit nehmen - hier nur am Beispiel von Hansa Rostock. Andere Beispiele sind Legion, auch die, die Fans meines Vereins betreffen.

    Der Grundtenor ist eigentlich dem Text selber zu entnehmen, wenn man ihn mit offenen Augen und Gespür für die Schlüsselhinweise liest, vollends erledigt hätten sich die Einwände jedoch spätestens, wenn man den längeren Austausch zwischen mir und anderen Forenmitgliedern im selben Thread zur Kenntnis genommen hätte.

    Ich mag es nicht, Witze, insbesondere solche mit ernstem Hintergrund erklären zu müssen.

    Dennoch mit freundlichen Grüßen:
    B.

  • User
  • 09.02.2012 09:58:06 Redondo7 1

    Das hört sich aber alles schlau an! Ich fühle mich total überfordert.

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