Sind Stadionverbote rechtmäßig?
»Ein Grundrecht auf Fußball«
Interview: Alex Raack Bild: Imago
Ein bundesweites Stadionverbot zu bekommen, ist so einfach wie eine Dose Bier zu knacken. Schon der Verdacht auf eine Straftat reicht aus, um Fans auszuschließen. Die Juristen Jan Orth und Björn Schiffbauer sagen nun: »Das ist rechtswidrig!«
Dr. Jan F. Orth ist Richter am Landgericht in Köln und unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln Sportrecht. Dr. Björn Schiffbauer ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln. Beide sind aufgrund ihrer ehrenamtlichen Funktionen im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) e.V. außerdem regelmäßig mit sportrechtlichen Fragestellungen befasst. Für eine juristische Fachzeitschrift haben sie einen Aufsatz zum Thema »Die Rechtslage beim bundesweiten Stadionverbot« verfasst. Wir sprachen mit ihnen.
Jan Orth, Sie haben gemeinsam mit Ihrem Kollegen Björn Schiffbauer einen juristischen Fachaufsatz über die Rechtslage beim bundesweiten Stadionverbot verfasst. Warum?
Jan Orth: 2006 hatte ein Anhänger der Münchener Ultra-Gruppierung »Schickeria« gegen ein Stadionverbot geklagt. Zusammengefasst ging seine Begründung dahin, dass das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren nur auf einen Verdacht hin eingeleitet worden war – außerdem ist es eingestellt worden. Die Klage wurde abgewiesen, was 2009 in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt wurde. Das mussten wir uns einfach näher ansehen.
Wo liegt das Problem?
Jan Orth: Das Problem liegt darin, dass das Stadionverbot nur auf einen ganz geringen Verdachtsgrad hin verhängt wurde. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn Sie die Schlüssel zu Ihrem Auto im Wagen vergessen haben, aber unbedingt an Ihre Tasche auf dem Rücksitz rankommen müssen, weil Sie in wenigen Minuten einen Interviewtermin haben und dafür die Scheibe Ihres eigenen Autos einschlagen, dann ist das ja keine Straftat. Wenn ich Sie dabei aber beobachte und die Polizei rufe, dann wird gegen Sie ermittelt, weil ein sogenannter Anfangsverdacht hinsichtlich einer Straftat besteht.
Ist das rechtlich einwandfrei?
Jan Orth: Die Ermittlungen laufen zu Recht, weil Außenstehende vermuten dürfen, Sie hätten eine Straftat begangen. Natürlich würde sich der Sachverhalt schnell klären und alles wäre strafrechtlich in Ordnung. Der Bundesgerichtshof hat aber im Prinzip gesagt, dass ein solcher Anfangsverdacht ein bundesweites Stadionverbot tragfähig begründen kann, auch wenn in dem Verfahren später keine Verurteilung folgt. Für Fußballfans sieht es also etwas anders aus.
Inwiefern?
Björn Schiffbauer: Wenn Sie beim Fußball Teil einer Gruppe sind, aus der einige wenige verdeckt aus der Gruppe beispielsweise einen Polizisten angegriffen haben, dann sind Sie zunächst einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Man wird die Personalien aller Gruppenmitglieder aufnehmen, auch Ihre; diese werden von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die wird dann auch gegen Sie auf Verdacht etwa wegen Landfriedensbruch ermitteln. Das ist auch deren Aufgabe, denn ein Ermittlungsverfahren soll ja nur weitere Erkenntnisse bringen, ob sich der Verdacht erhärtet.
Würde ich als verdächtiger Fußballfan denn darüber informiert?
Björn Schiffbauer: Nein, abgesehen vielleicht von einer Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei hören Sie von der Staatsanwaltschaft erst, wenn das Ermittlungsverfahren zu einem Ergebnis geführt hat, es also eingestellt wird oder Sie angeklagt werden. Das bundesweite Stadionverbot ist da schneller: Sie erfahren also von dem Ermittlungsverfahren, wenn in Ihrem Postkasten der Brief mit dem gegen Sie verhängten Stadionverbot liegt. Der kommt aber vom aussprechenden Verein.






