Warum Karim Matmour einem Blogger droht
Die Angstmacher
Text: Andreas Bock Bild: Imago
Weil ein Gladbacher Blogger sich negativ über Karim Matmour äußerte, erhielt er ein Unterlassungsschreiben mit der Aufforderung einer Richtigstellung. Er gab nach – um des Friedens willen. Dabei hätte er wenig zu befürchten gehabt.
Ein wenig erinnert das Duell an die vielen anderen hölzernen Versuche, allzu kritische Blogger mundtot zu machen. Erinnern wir uns nur an den Internet-Feldzug von Karl-Heinz Schwensen, der mit seinem Anwalt im Mai 2007 all jene Blogger mit einer Gebühr von 899,40 Euro abmahnte, die ihn im vergangenen Jahr N_g_r-Kalle nannten, also einen Namen verwendeten, den er sich früher selbst voller Stolz ans Revers heftete. Am Ende blieb ein Mann, der eh stets ein wenig zu drollig daherkam, um knallharter Kiezbaron zu sein, und der nach diesem hysterischen Umsichschlagen nur noch als Karikatur seiner selbst über die Reeperbahn stolperte.
Auch bei einem Fall im September 2009 hätte es den Klägern nur allzu gut zu Gesicht gestanden, zunächst einmal kräftig durchzuatmen, bevor man einem vermeintlichen Hassprediger das Wort verbot. Frank Baade hatte damals über die Ausrüsterfirma Jako geschrieben. Ihr Logo, so der Blogger, sei ein Wechsel »von relativer Scheiße zu ganz besonderer Scheiße« und die Firma der »Aldi unter den Sportartikelherstellern«. Jako verlangte zunächst 1085 Euro und eine Unterlassung, später dann 5100 Euro wegen einer Verletzung der Unterlassungserklärung – der ursprüngliche Beitrag wurde, ohne Zutun von Frank Baade, auf anderen Plattformen zitiert. Copy, Paste. Kennt man ja.
Als Zwanziger gegen Weinreich vor Gericht zog
Die vermutlich bekannteste Fehde zwischen Fußball-Blogger und Fußball-Obrigkeit ist die Causa Weinreich/Zwanziger. Der DFB-Präsident war im November 2008 von dem Journalisten als »Demagoge« bezeichnet worden und zog hernach gegen Jens Weinreich vor Gericht. Theo Zwanziger kündigte für den Fall, dass er verlieren würden, sogar seinen Rücktritt an: »Ich werde meine persönliche Ehre nie auf dem Altar eines Amtes opfern.« Er verlor und blieb.
Abgesehen davon, dass die Goliaths in all diesen Fällen einen herben Imageverlust einstecken mussten und die solidarische Faust der deutschen Bloggerszene zu spüren bekamen, fragten sich Beteiligte und Beobachter am Ende jedes Streits: Hätte nicht ein simpler Anruf genügt? So wie früher: Ohrmuschel, Mundstück, ein paar warme Worte.
Diffamierung der Person Karim Matmour?
Und als hätte man daraus nicht lernen können, geht es nun ohne Visier in die nächste Runde. Eine Woche nach dem Spiel Borussia Mönchengladbach gegen den VfB Stuttgart erhielt Björn Brodermanns Post von dem Anwalt des Spielers Karim Matmour. Der Betreiber des Blogs Nach dem Spiel ist vor dem Spiel wurde von dem Rechtsvertreter aufgefordert, negative Kritik an dem Gladbacher Stürmer zu unterlassen und einen bereits erschienenen Text richtigzustellen. In diesem hatte Björn Brodermanns am 6. Februar, also einen Tag nach dem besagten Spiel, u.a. diese Passage geschrieben:
»Karim Matmour, dem es wahrlich nie an Einsatzwillen fehlt, der mit Sicherheit eine gewisse Schnelligkeit besitzt, aber dem die Effektivität im Spiel völlig abgeht. 4 Tore und 3 Torvorlagen in 69 Spielen – das ist unterirdisch schlecht und zeugt nicht von Bundesligatauglichkeit.«
Ein Kommentar zum Spiel und zur Person, hart zwar, aber eben Meinung. Und die ist schließlich frei, wusste Brodermanns. Denkste! Matmours Anwalt sah die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzt und die Grenzen zur Schmähkritik überschritten. Zudem wies es darauf hin, dass der Schreiber wichtige Fakten übersehen habe. Der Anwalt schrieb:
»In dem (...) Text verletzen Sie Rechte meines Mandanten. Die Behauptung, mein Mandant sei einer der ›uneffektivsten Spieler der Bundesliga‹ und ein ›Halbstürmer‹, er sei ›nicht bundesligatauglich‹ und spiele ›unterirdisch schlecht‹ überschreitet die Grenze zur Schmähkritik. (...) Ziel ist alleine die Diffamierung der Person meines Mandanten.«
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