Die Geschichte der Fußballfans

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Drakonisches Stadionverbot in Wolfsburg

„Die ließen nicht mit sich reden“

Interview: Fabian Jonas  Bild: Imago

„Die ließen nicht mit sich reden“

Clemens, am 27. Februar spielte der HSV im Pokal-Halbfinale in Wolfsburg und kassierte in der Verlängerung eine bittere 1:2 Niederlage. Was ist danach geschehen?

Als ich den Gästeblock in Wolfsburg kurz nach Spielende verließ, wurde ich von zwei Ordnern angesprochen. Ich sei beim Anbringen von Aufklebern beobachtet worden und hätte damit Sachbeschädigung begangen. Dann musste ich mit zur Polizeiwache.



Was passierte dort?

Dort wurden meine Personalien aufgenommen und mir mitgeteilt, dass vom VfL Wolfsburg gegen mich Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet würde. Und dann bekam ich auch schon ein Formular, dass ich bis Ende Juni 2011 bundesweites Stadionverbot hätte.

Direkt an Ort und Stelle?

Ja. Die Formulare lagen schon maschinell unterschrieben bereit, da mussten nur noch der Name, Adresse, die Paragraphen und die Dauer eingefügt werden.

Bei dir dauert es bis Ende Juni 2011, also über drei Jahre. Wurde diese lange Dauer irgendwie gerechtfertigt?


Nein, mit keinem Wort. Mir wurde das einfach nur mitgeteilt.

Dir wurde auch nichts anderes zur Last gelegt, als Sticker angebracht zu haben? Es ging ausnahmslos um Aufkleber?

Ja, mir wird vorgeworfen unten an der Scheibe im Gästeblock vier Aufkleber angebracht zu haben. Die Anzeige lautet auf Sachbeschädigung.

Klebten dort denn irgendwelche Sticker?


Ach, Hunderte! Die ganze Scheibe dort war voller Aufkleber!

Warst du der einzige Betroffene?


Nein. Ich weiß von Dreien, denen das gleiche vorgeworfen wurde. Einer saß schon auf der Polizeiwache, als ich dort ankam, und ein Weiterer wurde von den Wolfsburger Ordnern erwähnt, die mich dorthin gebracht haben.

Wie ging es dann weiter?

Ich habe darum gebeten, dass der HSV-Fanbeauftragte angerufen wird, der dann auch schnell kam. Er hat versucht, die Situation zu schlichten, und argumentiert, dass so etwas doch nicht verhältnismäßig und total überzogen sei. Er hat auch darauf hingewiesen, dass es neue Richtlinien bei Stadionverboten gäbe, mit denen differenzierter auf die einzelnen Fälle eingegangen werden soll. Aber die Wolfsburger ließen nicht mit sich reden und sagten nur, sie hätten eben ihre Vorgaben.


weiterlesen [1] [2]



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Kommentare

  • User
  • 07.03.2008 20:39:12 spreeathlet

    meine güte ! in herrman göring stadt nehmen die es aber sehr genau. klar nerven irgendwelche aufkleber aber mein gott wenn die polizei sich mal statt sowas um die wirklichen probleme kümmern würde.

  • User
  • 08.03.2008 10:38:59 Haensgen vom Deich

    Ach herrlich zu sehen, wiviel geistiger Dünnpfiff in vier Zeilen passen.

    Hermann schreibt man mit enem "r", dafür mit doppel "n"! Das nur nebenbei. Hermann-Göring-Stadt ist ungefähr so angebracht, als würden man das Olympiastadion Adolf-Hitler-Stadion nennen.
    Und diese Aussagen, die Polizei solle sich mal bitte um die richtigen Probleme kümmern... Lachhaft! Wenn der VfL Wolfsburg oder wer auch immer Stadionbetreiber ist eine Anzeige stellen will, dann muss die Polizei diese ja auch aufnehmen.
    Sollen sie sagen: "Nö, keine Zeit, wir müssen Vergewaltiger und Terroristen jagen!"

    Das Stadionverbot in diesem Fall ist jedenfalls genauso lächerlich, wie für diesen Vorfall die Polizei verantwortlich zu machen...

  • User
  • 08.03.2008 10:40:07 Haensgen vom Deich

    Mann ey, so dick auflabern und dann selber 'nen Fehler drin.

    <> natürlich... Herrje!

  • User
  • 08.03.2008 11:13:59 der lenny

    Und wieder mal ein total lächerlich unverhältnismäßiges Stadionverbot...kann man dem VfL Volkswagen nicht einfach drei Jahre Erstliga-Verbot erteilen? ;)

    Is schon bitter, das Leute für sowas vom Fußball ausgeschlossen werden...verschandeln das schöne VW-Stadion...ts, ts....

  • User
  • 09.03.2008 13:43:06 monssolis

    Wolfsburg = Stadt des KdF-Wagens
    Salzgitter = Stadt der Hermann-Göring-Werke

    Also, ehemals jetze.

    Die Polizei in WOB hat mich letztens aber auch angekotzt. Wollten keinen über die Hauptstraße vom Bahnhof in die Innenstadt lassen. Diskussionen über Grundrechte wie Freizügigkeit für europäische Bürger in Europa überforderten sie leicht. Das war dann schon wieder witzig. Jedenfalls kann man für leichte Aggressionen sorgen, wo vorher nur gute Laune war. Prima...

  • User
  • 25.11.2010 11:44:48 Yvy

    Das Olympiastadion IST das Adolf-Hitler-Stadion. Das sind FAKTEN.

  • User
  • 25.11.2010 12:16:03 Atatenango

    Zunächst dachte ich mir bei der Überschrift: ach, jetzt regen sich hier wieder irgendwelche Ultras auf, weil die armen Fans immer so böse behandelt werden...
    Dann wurde ziemlich schnell klar, dass der Artikel schon ziemlich alt sein muss...und mittlerweile ja auch alles wieder knorke ist.

    Auf jeden Fall würde ich jetzt erstmal sagen: man kann alles machen, man sollte sich nur nicht dabei erwischen lassen. Haben ja anscheinend schon hunderte andere vorher geschafft da Aufkleber hinzukleben ohne von Ordnern abgeführt zu werden. Desweiteren ist eine solche Strafe für eine solche Aktion natürlich völlig überzogen, und wie man sieht kann man gegen sowas ja angehen, weil's unverhältnismäßig ist...das würde vermutlich jedes ordentliche Gericht in Deutschland ähnlich beurteilen. Ich vermute allerdings mal, dass dies auch genauso gut in Bremen, Dortmund oder Hoffenheim hätte passieren können...hat also mit der Stadt Wolfsburg (bzw. dem VfL Wolfsburg) nicht zwingend was zu tun.

  • User
  • 25.11.2010 12:47:26 saloth sar

    Das Olympiastadion IST das Adolf-Hitler-Stadion.

    muesste das nicht adolf-hitler-kampfbahn heissen?

  • User
  • 25.11.2010 13:28:21 AbteilungAttacke

    Ein Problem ist ja auch, dass es sich bei Aufklebern anscheinend um eine rechtliche Grauzone handelt, ob das nun Sachbeschädigung ist oder nicht.

    Au weia, rechtliche Grauzone ? Entweder das Ding geht leicht rückstandsfrei ohne Substanzeingriff ab oder nicht...

  • User
  • 25.11.2010 13:31:00 Jim Panse

    Der klebt bestimmt immer noch ...

  • User
  • 25.11.2010 13:34:17 AbteilungAttacke

    Und wieder mal ein Sieg des Mobs über das Recht. Tragisch.
    Aber ich sage ja immer wieder: NAGELT DIE VERNUNFT IN DAS VOLK

  • User
  • 25.11.2010 14:39:54 Atatenango

    @Attacke: im eigentlichen Sinne ist das keine rechtliche Grauzone und hat auch überhaupt nichts mit leicht wieder entfernbar zu tun oder nicht (zumindest nicht, ob das strafbar ist oder nicht, höchstens mit der Höhe der Strafe). Es ist schlicht verboten Aufkleber (oder Plakate o.ä.) an öffentliche Stellen zu kleben. Die rechtliche Grauzone besteht höchstens darin, dass die jeweiligen Eigentümer (die Stadt, das Stadion, der Geschäftsbetreiber etc.) Dir einwandfrei beweisen müssen, dass DU derjenige bist, der das dahin geklebt hat, Dich also auf frischer Tat erwischen müsste. Viele Konzertveranstalter plakatieren ja z.B. schwarz...werden sie dabei vom Ordnungsamt erwischt können da hohe Strafen drohen, werden sie nicht erwischt kann der Eigentümer höchstens dem entsprechenden Club drohen...ne wirklich Handhabe haben sie aber eigentlich nicht!

  • User
  • 25.11.2010 18:02:48 AbteilungAttacke

    @ Ata

    und hat auch überhaupt nichts mit leicht wieder entfernbar zu tun oder nicht (zumindest nicht, ob das strafbar ist)


    Äh. Tut mir leid. So nicht richtig. Materiell zumindest.
    Bei Aufklebern wird genau darauf abgestellt, weil dadurch die (straffreie) Zustandsveränderung von der Beschädigung iSd § 303 I abgegrenzt wird, jedenfalls sofern die Unversertheit betroffen ist.

    Sicher kann das Aufkleben eine Ordnungswidrigkeit sein.

    Dies ist aber von der strafrechtlichen Bewertung zu trennen:

    Aber ums genau zu machen:

    Eine Beschädigung liegt vor, wenn der Täter auf die Sache als solche in der Weise körperlich eingewirkt hat, dass ihre Unversertheit oder bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als nur erheblich beeinträchtigt werden.

    Beim Bekleben... wird es sich in aller Regel nur um eine Zustandsveränderung handeln.

    Der Begriff der Beschädigung einer Sache verlangt allerdings keine Verletzung ihrer Substanz.

    Eine Sachbeschädigung kann also auch durch das Anbringen eines Aufklebers auf einer fremden Sache nicht automatisch ausgeschlossen sein.

    Sofern durch den Aufkleber eine erhebliche Veränderung des fremden Gegenstands gegeben und diese Veränderung nicht nur vorübergehend ist, ist grundsätzlich die Stellung eines Strafantrags denkbar.

    Eine Sachbeschädigung ist hingegen nicht gegeben, wenn der Aufkleber etwa durch eine Öl- oder Seifenlaugelösung leicht wieder entfernbar ist.

    Wenn du bis morgen wartest, suche ich dir die Fundstellen raus.

    Mittlerweile müsste man sich fragen, ob nicht eher § 303 II StGB einschlägig wäre, aber auch hier käme(u.a.) es auf Erheblichkeit und Dauer der Veränderung an, so dass sich nichts an den von den Gerichten formulierten Maßstäben ändern dürfte.

    Und das mit dem "Beweisen" ist eh noch eine ganz andere Kiste...

  • User
  • 25.11.2010 19:32:40 sgu07

    nur damit das jetzt mal klar gestellt ist:
    das früher "adolf-hitler-kampfbahn" genannte stadion heißt heute "mercedes-benz-arena" und steht in stuttgart.

  • User
  • 25.11.2010 20:10:00 GTEvo

    Hoffentlich verknacken sie den "Fan"..hoffentlich gibts nen Präzedensfall..denn dann fahre ich jeden Tag zum "Heidi"Park Soltau, Phantasialand/"Brühl" und lass mir den "aus-geleasden Mercedes" sachbeschädigen!
    Wolln ma sehen wie schnell man in Deutschland vom "Tellerrand"wäscher zum Millionär wird"!

    Unfassbar dass hier jetzt noch nen PseudoJura Schwanzvergleich stattfindet, diese Farce benutzt wird um sein VWL WikipediaAnwendungs Fachwissen zu demonstrieren.

    MannoMann..watt iss bloss in dieser Gesellschaft los?

    -Der Bock wird ständich zum Gärtner gemacht...
    -Täterschutz statt Opferschutz...
    -PromiBonus und Diplomatische Immunität..
    -Systematische Endlösung der echten, emotionalen, sportlichen Fankultur durch mediale Gehirnwäsche in PremiumSportPortalen...
    -Durch systematische Einschüchterung von Nestbeschmutzern und HeuschreckenTrainern, einzig durch die raubtierkapitalistische Reputations- Kraft ihres dekadenten Macht Instrumentariums, in Form von emotionsloser, eiskalter, unsportlicher, unsozialer, rhetorischer HardlinerMentalität durch Fußballprofessoren HeuschreckenImage.

    Überall in diesen Tagen werden Fans eingeschüchtert, vorverurteilt, bekommen Haus und Stadionverbot, lassen sich kaufen um Gesellschaftliche Fallbeispiele zu demonstrieren indem sie die PremiumSportportale missbrauchen und ihre Zielgruppen animieren.
    Indem sie Nicht mehr die Sache reflektieren, sondern wie heute üblich, ebenfalls subjektiv missbrauchen, sich virtuell solidarisieren um als "Gebildeter, hochkultivierter PremiumSportsfachmann" wahrgenommen zu werden.

    Egal Wolfsburg, Hoffenheim, Schalke, München odda Ahlen..überall dieselben Gehirnwäsche Methoden die einzig dazu dienen, Echte HerzblutFans mit traditioneller Identität und regionaler Urwüchsigkeit auszurotten, systematisch versuchen den Überregionalen, Gehobenen, Gebildeten, potenten homo und metrosexuellen Mittelstand in Stadien salonfähig zu machen, damit 15jährige Groupies mit strammen, dicken Titten und Knackärschen ohne Schulbildung und beruflicher Perspektive am Schönen Schein der Superreichen und Superangesagten, supertätowierten Profisportler partizipieren um aus ihrem sozialen Dilemma herauszukommen...und 1 Jahr später auf St.Pauli in der Herbertstrasse landen und FranckRibery, RolfTöpperwien und PaoloPinkel klopfen ans Fenster!


    In diesem Sinne..genau dieses "Pack" soll ausgerottet, darum gehts bei dieser Anzeige, nicht um Pseudo Sachbeschädigung!

    Die Wahrheit liegt auf dem Platz
    OttoRehhagel

  • User
  • 25.11.2010 22:00:25 suppenteller

    der autoritäre charakter fabuliert wieder

  • User
  • 25.11.2010 23:43:28 AbteilungAttacke

    Ach Holgerlein, wo ist eigentlich dein brillianter Beitrag bezüglich der Vertragsgestaltung, wo sozusagen Loyalität als juristischen Eckpunkt in deren Vertrag genagelt werden kann ? So ganz ohne Pseudo und Wikipedia natürlich. Und Paranoia, wenns ginge.

    Im Übrigen, wer lesen kann ist klar im Vorteil:

    Hinweis der Redaktion, 13.03.2008:
    Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Nachdem HSV-Vorstand Christian Reichert den DFB über den Vorfall informiert hatte, bot der VfL Wolfsburg an, das Stadionverbot für Clemens gegen eine Zahlung von 50 Euro für die Reinigung zurück zu ziehen. Von Wolfsburger Seite hieß es, das Verbot habe formell gar nicht bestanden, zudem sei das Sicherheitspersonal angewiesen worden, in Zukunft auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.

    Wird wohl nix mit dem "aus-geleasten" (ja, ja, diese Fremdwörter) Mercedes...

  • User
  • 26.11.2010 00:02:41 GTEvo

    datt happich leider erst bemerkt als ich gepostet hatte, also datt es hier um anno2008 ging.
    Macht abba nix..ändert ja nix am aktuellen Flow um Fanrechte, Fankult und Fußballfanatismus auszurotten.

    Wahrscheinlich war ich Knuelle man, wa^^



    Sach dem Hoeness ma eina dass ich noch nichtmal inne Regionalliga gehe.
    Ich kuck mir die Kids auf Bolzplätzen an..ich sehe da allerdings keinen Einzigen Blonden Deutschen Rotzlöffel kicken..nur hochtalentierte Bewegungskünstler aus Unterschichten mit zerissenen Kik Hemdchen mit türkischem, polnischem, russischem, serbischem, kroatischem, syrischem Migrationshintergrund.

    Die Dicke Deutschen Wohlstandsjünglinge Matz&Lasse mit PS Portable, iPhone, HarryPotter Schmöker und Hornbrille aus dem FengShui Neubaugebiet sitzen bei McDonalds mit JuniorTüten, Milkshake und lustigen Luftballons und stopfen sich Backen voll!

  • User
  • 26.11.2010 08:53:36 gelsenkirchen

    "Junior Tüte" - Holger, bist du in den 80ern stehengeblieben oder was?

  • User
  • 26.11.2010 09:01:15 Redondo71

    PseudoJura Schwanzvergleich

    Hahaha, Atta, jetzt hat Holgi Dir aber mal gezeigt, wo der Schönke/Schröder steht!

  • User
  • 26.11.2010 09:08:43 Redondo71

    Sachbeschädigung

    § 303 StGB stellt zum einen die Beschädigung oder die Zerstörung von fremden Sachen unter Strafe und zum anderen die nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes.

    Taugliches Tatobjekt im Sinne des § 303 StGB ist somit eine fremde Sache.

    Unter Beschädigen ist jede Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung zu verstehen. Dabei geht es nicht um das äußere Erscheinungsbild der Sache, sondern vielmehr um die funktionale Betrachtung.

    Zerstören ist eine so weitgehende Beschädigung, dass ein Brauchbarkeitsverlust oder Existenzverlust erzielt wird.

    Die Veränderung des Erscheinungsbild stellt auf den optischen Eindruck, der durch die Oberfläche der Sache beim Betrachter erzeugt wird, ab. Dabei wird der Begriff Veränderung weit verstanden. Eine Substanzverletzung, die eigentlich schon unter § 303 I 1.Alt. StGB fällt, ist nicht notwendig. Es kann auch eine Behinderung der Erscheinung oder schon das Verhindern der optischen Wahrnehmung erfasst sein.
    Beispiel: Wegtransportieren der Sache, oder Überdecken des Bildes mit einem Tuch

    Die Veränderung darf nicht nur vorübergehend sein. Vorübergehend sind solche Veränderungen, die ohne Aufwand binnen kurzer Zeit selbst wieder vergehen oder entfernt werden können.
    Beispiel: Das Tuch was ein Bild verdeckt ist zwar eine Veränderung, aber lediglich nur vorübergehende.

    Eine nicht nur vorübergehende Veränderung ist dann strafbar, wenn sie zusätzlich auch noch erheblich ist. Unerheblich sind alle Veränderungen, die keine Einwirkung auf die Sache vorliegt.

    So sagt es meine Erstauflage vom Dreher-Tröndle;-)

  • User
  • 26.11.2010 12:38:35 AbteilungAttacke

    @ Redondo

    Dreher-Tröndle ? Bin ich ein Amtsrichter der 5 Minuten vor Beschluss den Tenor aufsetzt ? Nee, nee, das ist ja fast schon cheaten. Wenn dann bitte den Leipziger Kommentar.
    Aber für die Nummer reicht mein angestaubter Wessels/Hillenkamp.
    Aber Holgerlein sagt, dass steht ja alles in Wikipedia. All' das schöne Geld umsonst aus dem Fenster geschmissen...

  • User
  • 26.11.2010 16:57:02 Atatenango

    @Redondo + Attacke: herzlichen Dank Euch Beiden. Meine ich ganz im ernst und ohne Ironie...mein Halbwissen war da anders gestaltet, jetzt weiß ich es besser...und sollte ich dahingehend mal Probleme kriegen, werde ich Euren juristischen Rat einholen.

    Hat der Holger mir's gegeben? Ich les mir das ja nie durch...!

  • User
  • 26.11.2010 20:06:07 Redondo71

    Ne, Dir hat er es nicht gegeben, aber Ata für Atatenango und Atta für Attacke. Brauchst Holgers Ergüsse daher weiterhin nicht zu lesen.
    Und wenn Du ein strafrechtliches Problem haben solltest, frage bitte nicht mich!

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