Wir bauen unsere Seite für dich um. Klicke hier für mehr Informationen.

Vor ein paar Jahren machte ein wun­der­barer Gag im Internet die Runde, und der geht so: Die US-Gesund­heits­be­hörde warb auf Pla­katen für Prä­ven­tiv­un­ter­su­chungen bei Män­nern, mit dem Slogan: Dieses Jahr werden tau­sende Männer wieder an ihrer Stur­heit sterben.“ Dar­unter hatte ein anonymer Witz­bold mit weißer Spray­dose geschrieben: Nein, werden wir nicht!“

Dieser jemand wird nicht Martin Kind gewesen sein, aber in Sachen Stur­heit kann Kind es mit dem Plakat-Witz­bold locker auf­nehmen. Am gest­rigen Mitt­woch lehnte die DFL Kinds Antrag auf Aus­nah­me­re­ge­lung erneut ab, der Verein und Kind kün­digten umge­hend an, die Ent­schei­dung recht­lich anzu­fechten. Was die Frage auf­wirft: Was ist in Han­nover in den letzten Jahren eigent­lich pas­siert?

Die DFL sieht bei Kind keine maß­geb­liche För­de­rung

Kind ist seit 1997 Prä­si­dent von Han­nover 96. Laut Aus­nah­me­re­ge­lung der DFL kann ein Investor die 50+1‑Regel umgehen und einen Verein zu mehr als 50 Pro­zent über­nehmen, wenn er ihn seit mehr als 20 Jahren in erheb­li­chem Maße för­dert. Für Kind wäre 2017/18 also der Zeit­punkt gekommen, den Verein kom­plett zu über­nehmen, indem er die Mehr­heit der Anteile an der Han­nover 96 Manage­ment GmbH“ erwirbt. 

Knack­punkt in Han­nover: Die DFL sieht bei Kind keine maß­geb­liche För­de­rung. Bereits im Februar hatte Kind seinen Antrag auf Aus­nah­me­re­ge­lung ruhen lassen, bevor die DFL dar­über ent­scheiden konnte, ihn Ende Mai aber wie­der­be­lebt, weil er letzte Unklar­heiten aus­ge­räumt sah. Die DFL lehnte nun trotzdem ab, laut offi­zi­eller Stel­lung­nahme sei das Kri­te­rium der erheb­li­chen För­de­rung als Vor­aus­set­zung für die Ertei­lung einer Aus­nahme von der 50+1‑Regel nicht erfüllt“. 

Das Ver­hältnis zwi­schen Fans und Verein ist fest­ge­fahren

Bereits in der Ver­gan­gen­heit wiesen diverse Grup­pie­rungen, die Kind kri­tisch gegen­über­stehen, darauf hin, dass von einer maß­geb­li­chen För­de­rung nicht die Rede sein kann.  Ohnehin scheinen die Ver­hält­nisse in Han­nover und das Ver­hältnis zwi­schen Fans und Verein fest­ge­fahren und unüber­sicht­lich. Eine Über­sicht über die 50+1‑Regel, wie und ob sie in Han­nover Anwen­dung findet, gibt es hier. Auch ist das Kon­strukt Han­nover 96 an sich mitt­ler­weile recht unüber­sicht­lich, eine Erklä­rung gibt es hier.

Kinds Kla­geweg könnte nun vor dem Stän­digen Schieds­ge­richt der Lizenz­ligen seine Fort­füh­rung finden, oder aber vor einem zivilen Gericht. Was sich dann zu einer Grund­satz­frage über die Zukunft von 50+1 aus­wachsen könnte. Kippt sie, weil sie das wirt­schaft­liche Han­deln der Ver­eine irre­gulär ein­schränkt? Oder ist das Ver­bands­recht von außen unan­tastbar? Die DFL hat dazu einen Prüf­an­trag beim Bun­des­kar­tellamt ein­ge­reicht, der die 50+1‑Regel bezüg­lich kar­tell­recht­li­cher Bedenken prüfen soll. Sicher ist eigent­lich nur: Sollte das Kar­tellamt beschließen, dass die 50+1‑Regel unbe­denk­lich ist, bliebe Martin Kind wahr­schein­lich nur noch, Nein, ist sie nicht!“ auf den Beschluss zu krit­zeln.